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Schweiz

Urteil gegen Linksaktivistin Stauffacher bestätigt

Freitag, 2. November 2012, 14:37 Uhr

Die 62jährige Zürcher Linksaktivistin Andrea Stauffacher muss definitiv ins Gefängnis. Das Bundesgericht hat ihre Beschwerde gegen die Verurteilung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 17 Monaten durch das Bundesstrafgericht abgewiesen.

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Das Bundesstrafgericht hatte die Leitfigur des Revolutionären Aufbaus vor einem Jahr für schuldig befunden. Der Vorwurf: Sie soll mit umgebauten Knall-Raketen Attacken auf das Spanische Generalkonsulat sowie auf ein Gebäude der Kantonspolizei in Zürich verübt haben. Die Rakete beim Konsulat hatte allerdings gar nicht gezündet.

Die Richter in Bellinzona verurteilten sie wegen Gefährdung durch Sprengstoffe in verbrecherischer Absicht und Sachbeschädigung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 17 Monaten, teilweise als Zusatz zu früheren Urteilen des Bezirksgerichts Zürich. Das Bundesgericht hat die Beschwerde Stauffachers nun abgewiesen.

Unfaires Verfahren

Sie hatte einen Freispruch verlangt und argumentiert, dass die Beweise gegen sie rechtswidrig erlangt worden seien. Überführt worden war sie aufgrund von DNA-Spuren auf Gegenständen, die bei den Anschlägen verwendet worden waren. Diese Spuren stimmten mit einem DNA-Profil von Stauffacher aus dem Jahr 2002 überein.

Gemäss Stauffacher hätte ihr Profil von 2002 schon längst gelöscht werden müssen. Die Richter in Lausanne räumen zwar ein, dass Stauffachers Daten von 2002 tatsächlich nicht mehr hätten existieren dürfen. Der Zugriff darauf habe ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Da gegen Stauffacher aber ein hinreichender Tatverdacht bestand, hätte ohne weiteres ein neues DNA-Profil erstellt werden können, so das Gericht.

Polizeiauto angezündet

Bestätigt hat das Bundesgericht auch das Urteil gegen eine mitangeklagte 47 Jahre alte Zürcherin. Sie war zu 14 Monaten Freiheitsstrafe bedingt wegen Brandstiftung verurteilt worden.

Ihr wurde angelastet, im Juni 2004 das Auto eines in der Szene verhassten Polizisten angezündet zu haben. An dem Wagen entstand für rund 30'000 Franken Sachschaden. Stauffacher war in diesem Punkt ebenfalls angeklagt gewesen, aber nicht verurteilt worden.

(sda/mery;mihm)