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Schweiz

Heisse Kartoffel: Bern muss wegen Kosovaren-Inserat der SVP ermitteln

Freitag, 2. November 2012, 13:43 Uhr

Die Berner Strafverfolgungsbehörden müssen gegen ihren Willen das Strafverfahren im Zusammenhang mit dem SVP-Inserat «Kosovaren schlitzen Schweizer auf!» übernehmen. Das Bundesstrafgericht hat Bern die Zuständigkeit zugeschoben.

Bild SVP-Inserat mit Pauschalisierung von Kosovaren als kriminell
Stein des Anstosses: Das SVP-Zeitungsinserat stellte Kosovaren an den Pranger. pd

Die SVP hatte das Inserat «Kosovaren schlitzen Schweizer auf!» Ende August 2011 im Rahmen ihrer Initiative «Masseneinwanderung stoppen» geschaltet. Zwei Kosovaren reichten kurz darauf Strafanzeige wegen Rassendiskriminierung gegen die für die Publikation verantwortlichen Personen und gegen die SVP Schweiz ein.

Allfälliger Tatort Bern

Die Zürcher Staatsanwaltschaft ersuchte in der Folge die Berner Strafverfolgungsbehörden um Übernahme des Verfahrens, weil sich das Generalsekretariat der SVP Schweiz in der Bundesstadt befinde. Die Berner Oberstaatsanwaltschaft lehnte jedoch jegliche Zuständigkeit wiederholt ab.

Das Bundesstrafgericht hat nun ein Machtwort gesprochen und die Berner Behörden verpflichtet, mutmassliche Delikte im Zusammenhang mit dem Inserat zu verfolgen und zu beurteilen. Entscheidend ist laut den Richtern in Bellinzona, dass der Gerichtsstand in solchen Fällen am Ort des Versandes der fraglichen Publikation liegt.

Nach heutigem Stand der Ermittlungen sei davon auszugehen, dass das Inserat vom Generalsekretariat der SVP in Bern an die verschiedenen Redaktionen geschickt worden sei. Allfälliger Tatort sei damit Bern. Im übrigen sei mittlerweile bekannt, dass die erste Anzeige in Bern und nicht in Zürich erfolgt sei.

Auslöser: Messerattacke auf Schwinger

Das fragliche Inserat hatte thematisch einen Vorfall aufgenommen, der im bernischen Interlaken geschehen war. Ein 32-Jähriger Kosovare hatte im August 2011 in einer Gartenwirtschaft einen Schwinger und SVP-Grossratskandidaten mit einem Messer erheblich am Hals verletzt.

Der Täter wurde vom Regionalgericht Oberland wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ihr Inserat schwächte die SVP nach Protesten später ab: mit der Verwendung des Singulars. Ab dann hiess es: «Kosovare schlitzt Schweizer auf!».

(sda/falt;fasc)