Schweiz
SVP Zürich kämpft für «finanzielle Privatsphäre»
Die Zürcher SVP will eine Initiative für das «Recht auf finanzielle Privatsphäre» lancieren. SVP-Mitglied und Zürcher Banker Thomas Matter sagt in «SF Online», warum sich die Kantonalpartei für das Bankgeheimnis einsetzt.
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«Die finanzielle Privatsphäre ist in der Schweiz eine Tradition, ein Grundwert», begründet Thomas Matter das Interesse der SVP des Kantons Zürich am Erhalt des Bankgeheimnisses in der Schweiz. Er bestätigt damit einen Bericht des «Bundes», der bekanntgegeben hatte, dass die Zürcher SVP eine Initiative zur Rettung des Bankgeheimnisses plane.
Staat und Bürger würden sich gegenseitig vertrauen, sagt Matter. Darum gebe es die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug. Und schliesslich sei die Schweiz eines der steuerehrlichsten Länder der Welt.
Mit den Plänen des Bundesrats, das Steuerstrafrecht zu vereinheitlichen, endet nun offenbar das Vertrauen der SVP in den Staat.
Man wolle nun Steuerhinterziehung und Steuerbetrug vermischen, so Matter. «Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf will, dass Steuerkommissäre schon bei Verdacht auf Steuerhinterziehung in die Bankdaten der Bürger Einblick nehmen können.»
Matter: Bisheriges System hat sich bewährt
Die heutige Praxis funktioniere gut, ist er überzeugt. «Ich gebe die Steuererklärung ab, und wenn die Steuerbehörde Fragen hat, dann fragt sie mich und hat keinen direkten Zugriff bei der Bank.» Dieses bisherige bewährte System würde mit dem neuen Modus fallen.
Bundesrat will einheitliches Steuerstrafrecht
Der Bundesrat hat im September 2012 das Finanzdepartement damit beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten, damit alle Arten von Steuerwiderhandlungen künftig dem gleichen Strafverfahren unterstellt werden.
Damit hätten Strafermittler künftig auch bei Verdacht auf Steuerhinterziehung Zugriff auf Bankdaten. Das Bankgeheimnis würde in dem Fall nicht mehr gelten.
Auch schwere Fälle von Steuerhinterziehung
Steuerhinterziehung (Art. 175 ff. des Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer) umfasst nicht nur die leichten Fälle von Steuerdelikten, sondern auch die schweren Fälle, wie z.B. wenn jemand 100‘000 Franken anzugeben «vergisst». Nach geltendem Recht wird Steuerhinterziehung nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz geahndet. Eine Auskunft bei der Bank ist in diesem Gesetz nicht vorgesehen.
Anders ist dies beim Steuerbetrug, der nach dem Strafprozessrecht geahndet wird.
Die meisten Schweizer, nämlich rund 80 %, sind Angestellte. Mit dem Lohnausweis deklarieren sie bei der Steuerverwaltung ihr gesamtes Einkommen. Damit haben die meisten Steuerzahler grundsätzlich gar keine Privatsphäre in Sachen Finanzen. Wessen finanzielle Privatsphäre soll also vor dem Staat geschützt werden?
Es sei nicht so, dass mit der Initiative diejenigen geschützt würden, die etwas zu verstecken hätten, sagt Matter dazu. «Aber wenn zum Beispiel meine Grossmutter vergisst, ihren wertvollen Schmuck der Steuerbehörde anzugeben, dann könnte sie deswegen plötzlich wegen Steuerhinterziehung kriminalisiert und schwer bestraft werden.»
Die SVP-Kantonalpartei ist nicht die erste Partei, die das Bankgeheimnis per Initiative in der Bundesverfassung verankern will. Im Oktober 2010 scheiterte die Lega dei Ticinesi wegen mangelnder Unterschriften mit diesem Ansinnen. Die Partei hatte sich damals Hilfe von der SVP erhofft. Diese wollte sich aber nicht dafür einsetzen. Wenn die Lega eine Initiative lanciere, müsse sie diese auch selber durchziehen, liess die SVP damals verlauten.
Warum die SVP damals keine Schützenhilfe leistete, kann Matter heute nicht sagen, da er damals noch nicht in der SVP politisch aktiv gewesen sei.
Die SVP Zürich arbeitet nun in einer Arbeitsgruppe die Initiative aus. «Definitiv ist die Initiative erst, wenn die Delegiertenversammlung ihr zustimmt. Wenn wir das schaffen, wollen wir spätestens im zweiten Quartal des nächsten Jahres die Initiative lancieren», so Matter.
(sf/godc;coro)







