Schweiz
Bundesrat will «Ventilklausel» für Cabaret-Tänzerinnen
Nach dem Willen des Bundesrats sollen Frauen aus Staaten ausserhalb der EU und der EFTA künftig nicht mehr als Cabaret-Tänzerinnen in der Schweiz arbeiten dürfen. Die geplante Verordnungsänderung spaltet die Gewerkschaften.
Während die Arbeitnehmerorganisation Travail Suisse die Abschaffung des Cabaret-Tänzerinnen-Statuts unter bestimmten Bedingungen befürwortet, stellt sich der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) dezidiert dagegen.
Konsequente Bestrafung bei Missbrauch
Um die L-Bewilligung für die Tänzerinnen zu erhalten, hat er sich sowohl mit den Arbeitgebern der Unterhaltungsgastronomie als auch mit Arbeitnehmerinnenorganisationen der Branche zusammengetan. Gemeinsam übergaben sie eine Petition mit rund 5000 Unterschriften an Justizministerin Simonetta Sommaruga.
Travail Suisse hat sich im Rahmen der Vernehmlassung für die Abschaffung des Cabaret-Tänzerinnen-Statuts ausgesprochen. Die Organisation verlangt aber, dass die Regierung begleitende Massnahmen präsentiert, die den Tänzerinnen aus EU- und EFTA-Staaten angemessene Arbeitsbedingungen garantieren. Zudem müssten Arbeitgeber, die nach der Aufhebung illegal Tänzerinnen beschäftigten, konsequent verfolgt und bestraft werden.
De facto Prostituierte
Nicht nur die Gewerkschaften, auch die Sozialdemokraten sind sich uneinig: Während die SP Schweiz eine Änderung der Verordnung befürwortet, stellen sich die SP Frauen sowie die Jungsozialisten gegen die Mutterpartei und engagieren sich an der Seite des SGB gegen die Aufhebung des Tänzerinnen-Statuts.
Das Cabaret-Tänzerinnen-Statut beibehalten wollen die SVP und die FDP. Dieses garantiere den Frauen wenigstens einen gewissen Schutz, schreibt die FDP in ihrer Stellungnahme. Es sei aber nötig, die Verordnung besser umzusetzen. Einig sind sich im Prinzip alle darin, dass die gegenwärtige Situation nicht befriedigend ist. Offenbar arbeiten viele Cabaret-Tänzerinnen als Prostituierte, obschon ihnen das verboten ist.
Nur Tanzen erlaubt
In diese Richtung geht auch die Stellungnahme des Schweizerischen Städteverbands: «Diverse Befragungen haben ergeben, dass die Arbeit im Cabaret als Hintertür zur Prostitution benützt wird.» Der Verband unterstützt deshalb die geplante Verordnungsänderung. Das Cabaret-Tänzerinnen-Statut habe sich nicht bewährt, schreibt er. Ausserdem gehe die Nachfrage nach Erotikshows in Cabarets kontinuierlich zurück. Die Lokale könnten ihren Bedarf an Tänzerinnen auch mit Frauen aus EU-Ländern decken.
Sowohl von Befürwortern als auch von Gegnern des Statuts wird Kritik an den Kantonen laut, sie würden die Einhaltung der Regeln nicht streng genug kontrollieren. Die Kantone wiederum beklagten sich in der Vergangenheit wiederholt über den hohen Aufwand, den solche Kontrollen verursachten und den sie sich nicht leisten könnten.
Die jetzige Regelung erlaubt es Personen aus Drittstaaten, in die Schweiz einzureisen, um als Cabaret-Tänzerinnen zu arbeiten. Dabei ist es ihnen aber ausdrücklich untersagt, Gäste zu Alkoholkonsum zu animieren oder der Prostitution nachzugehen. Die Vernehmlassungsfrist für die Änderung der VZAE läuft am Freitag aus.
(sda/fasc;mery)



