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Schweiz

Steuerabkommen: Auns geht vor Bundesgericht – Chancen unklar

Montag, 29. Oktober 2012, 12:40 Uhr, Aktualisiert 18:53 Uhr

Die Auns reicht Beschwerde beim Bundesgericht ein. Sie will erreichen, dass die nachgereichten Unterschriften zu den Steuerabkommen-Referenden mit Deutschland und Grossbritannien akzeptiert werden. Ein Staatsrechtler bewertet die Chancen des Anliegens skeptisch.

Bild Aussenansicht des Bundesgerichts in Lausanne, mit Schweizer Fahne im Hintergrund. (keystone / symbolbild)
Das Bundesgericht muss nun über die Beschwerde der Auns befinden. keystone / symbolbild

Der 18köpfige Auns-Vorstand sprach sich an einer Sitzung in Muri bei Bern einstimmig für den Gang vor Bundesgericht aus. «Die Frage wurde nicht kontrovers diskutiert, der Entscheid fiel rasch», sagte Geschäftsführer Werner Gartenmann.

Mit dem angekündigten Gang nach Lausanne wolle die Auns aber keinen Druck auf die Bundekanzlei (BK) ausüben, sagte Gartenmann. Man hoffe aber, dass durch die breite öffentliche Diskussion der Missstand auch von der Bundeskanzlei erkannt werde. «Es kann nicht sein, dass durch Umstände, auf welche das Referendumskomitee keinen Einfluss nehmen kann, die direkte Demokratie ausgehebelt wird», sagte Gartenmann.

«Gesetzeslage eigentlich klar»

Die Chancen vor Bundesgericht kann Auns-Präsident Pirmin Schwander noch nicht einschätzen. Zwar seien die aufgeworfenen Fragen gesetzlich nicht geregelt, doch die Verfassung sei hier deutlicher, so Schwander zur «Tagesschau».

Auns-Präsident Pirmin Schwander über die Chancen vor Bundesgericht.

Die Auns macht unter anderem Verzögerungen in einigen Gemeinden für das Scheitern der Referenden verantwortlich. Beispielsweise erhielten die Komitees aus dem Kanton Genf ein Paket mit 1500 Unterschriften kurz nach Ablauf der Sammelfrist – Grund war ein nicht angebrachter «Priority»-Kleber auf der Postsendung.

Staatsrechtsprofessor Andreas Auer von der Universität Zürich kann den Bundesgerichtsgang der Auns verstehen, wie er der «Tagesschau» gegenüber sagt. Die Chancen bewertet er allerdings skeptisch. Eigentlich sei die Gesetzeslage klar. Davon hätten die Initianten gewusst.

Staatsrechtsprofessor Andreas Auer über die Gesetzeslage

Auer sieht Handlungsspielraum auf Gesetzesebene. In verschiedenen Kantonen – so etwa Bern, Waadt und Genf – würde die Unterschriftenbeglaubigung bei kantonalen Sammlungen erst nach dem Abgabetermin stattfinden.

Unterschriften nachgereicht

Die Auns hat die Verzögerungen in den Kantonen vergangene Woche in einer schriftlichen Stellungnahme zuhanden der BK dokumentiert. Die Auns pocht nun zuerst darauf, dass die Bundeskanzlei in ihrer definitiven Verfügung zu den Referenden zu Deutschland und Grossbritannien die je rund 2800 nachgereichten Unterschriften mitzähle. Als gescheitert angesehen wird das Referendum gegen den Vertrag mit Österreich.

BK-Informationschefin Ursula Eggenberger sagte, dass die Stellungnahmen der Referendumsführer momentan geprüft würden. Sie konnte keine Angaben machen, wann die definitive Verfügung im Bundesblatt publiziert wird.

Kommission schaltet sich ein

Die von den Gemeinden verspätet zurückgeschickten Unterschriften für die Referenden zu den Steuerabkommen haben auch die Staatspolitische Kommission des Nationalrats auf den Plan gerufen. Sie will, dass Gemeinden künftig Unterschriften in einer bestimmten Frist beglaubigen müssen.

Die Verantwortung für das rechtzeitige Beglaubigen der Unterschriften soll nicht mehr bei den Initiativ- oder Referendumskomitees liegen, sondern bei den Gemeinden. Konkret sollen für das Sammeln der Unterschriften und für das Beglaubigen separate Fristen gelten.

Heute müssen die beglaubigten Unterschriften vor Ablauf der Sammelfrist bei der Bundeskanzlei eintreffen. Ansonsten zählen sie nicht. Das sei mit einer grossen Unsicherheit verbunden, da sich die Komitees auf die Gemeinden verlassen müssten, hält die Nationalratskommission fest.

(sda/schl/frua;roso)