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Schweiz

Hohe Steuerausfälle durch Gebäudesanierungen

Philipp Burkhardt, Bundeshausredaktor Radio DRS
Donnerstag, 25. Oktober 2012, 15:22 Uhr

Die Pläne für die Energiewende des Bundesrates sehen vor, dass energetische Sanierungen von Gebäuden künftig über drei Jahre von den Steuern abzogen werden können. Das führt zu massiven Steuerausfällen – und zu Kritik aus den Kantonen.

Es war nur eine kurze Randbemerkung, als die Energieministerin Ende September die Massnahmen des Bundesrates für die Energiewende vorstellte. Um die Liegenschaftsbesitzer zu energiesparenden Sanierungen zu bringen, stellte Doris Leuthard Änderungen im Steuerrecht in Aussicht und sprach unverbindlich von «steuerlichen Anreizen», welche die bundesrätliche Vorlage enthalte.

Details nannte die Energieministerin nicht. Doch die haben es in sich, wie jetzt aus dem erläuternden Bericht des Bundesrates zur Energiestrategie hervorgeht.

Steuerfrei während dreier Jahre

Neu sollen Hausbesitzer die Kosten für Gesamtsanierungen über drei Jahre verteilt vom steuerbaren Einkommen abziehen können, sofern sie dem Energiesparen dienen und gewisse Mindeststandards erreichen.

Bild Wärmebild eines schlecht isolierten Gebäudes.
Schlechte Isolierung: Steuerrabatte für Energiesanierungen könnten zu hohen Ausfällen führen. keystone

Liegenschaftsbesitzer können so über drei Jahre hinweg zu einem steuerbaren Einkommen von 0 Franken kommen. Zurzeit sind steuerliche Abzüge nur für Teilsanierungen erlaubt – und nur in dem Jahr, in dem die Kosten anfallen.

Steuerausfälle in dreistelliger Millionenhöhe

Der Vorschlag des Bundesrates würde zu massiven Steuerausfällen für Bund und Kantone führen, bestätigt Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf. Und für sie ist auch klar: «Die Ausfälle müssen auf anderen Wegen wieder hereingeholt werden.»

Finanzministerin Widmer-Schlumpf geht von Steuerausfällen in dreistelliger Millionenhöhe aus. Konkrete Zahlen liegen noch keine vor, wie die Eidgenössische Steuerverwaltung auf Anfrage erklärt. Doch es sei «selbstverständlich», so die Bundespräsidentin, dass die Energiewende nicht ohne Kosten möglich sei.

Allgemeinheit bezahlt für Hausbesitzer

Das macht den Kantonen grosse Sorgen. Für den Präsidenten der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und -direktoren, den Solothurner Regierungsrat Christian Wanner, ist klar, dass die neuen Abzüge und die Verteilung auf drei Jahre Bund und Kantone viel Geld kosten werden.

Und das ausgerechnet in Zeiten, in denen die Kantone schon andernorts hohe Zusatzbelastungen zukämen, ärgert sich Finanzdirektor Wanner. Das werde in diversen Kantonen zu Steuererhöhungen führen, ist er überzeugt. Damit müssten alle Steuerpflichtigen für die Steuervorteile von Hausbesitzern bezahlen.

Die Büchse der Pandora öffnen?

Auch der renommierte Professor für Steuerrecht Urs Behnisch findet diese Steuervorteile äusserst problematisch. Denn Steuerabzüge für Privatpersonen, die man über mehrere Steuerperioden geltend machen könne, seien völlig neu. Das passe nicht ins Steuersystem: «Periodenübergreifende Steuerabzüge sind dem System fremd», sagt Behnisch.

Für ihn ist auch klar, dass der Bundesrat mit dieser Neuerung eine Büchse der Pandora aufmacht. Das Pikante am Ganzen: Die drohenden massiven Steuerausfälle bei Bund und Kantonen werden im Bericht des Bundesrates zur Energiestrategie 2050 mit keinem Wort erwähnt.