Inhalt

Schweiz

Kostendeckende Einspeisevergütung: Wirksam, aber kompliziert

Dienstag, 23. Oktober 2012, 17:56 Uhr

Gutachter beurteilen die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), mit welcher der Bund seit 2009 Strom aus erneuerbaren Energien fördert, grundsätzlich positiv. Sie empfehlen dem Bund, den KEV-Gesamtdeckel aufzuheben und den Zubau bei der Photovoltaik besser zu steuern.

Bild

Mit dem schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie haben die erneuerbaren Energien weiter an Bedeutung gewonnen. Zu den Förderinstrumenten gehört die KEV. Das Bundesamt für Energie (BFE) hat nun die bisherigen Auswirkungen der KEV extern evaluieren lassen.

Dabei wurde festgestellt, dass 26 bis 33 Prozent der Gesuchstellenden ihre Anlage so oder so, auch ohne Einspeisevergütung, gebaut oder saniert hätten. Somit seien die eingesetzten KEV-Mittel nicht immer tatsächlich wirksam.

Gestecktes Ziel erreichbar

Allgemein kamen die Experten laut BFE zum Schluss, dass das gesetzlich festgelegte Ziel, die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien bis 2030 um 5400 Gigawattstunden (GWh) zu erhöhen, mit der heutigen KEV-Ausgestaltung erreicht werden kann – unter Beibehaltung der Begrenzung bei Solaranlagen.

Bundesamt für Energie (BFE)

Detaillierte Angaben des Gutachtens über die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) finden Sie auf der Seite des BFE.

Insgesamt wurden 2010 mit der KEV 505 GWh Strom produziert (51 Prozent Kleinwasserkraft, 42 Prozent Biomasse, Rest übrige Technologien). Unter Berücksichtigung der Vollzugskosten und des Mitnahmeeffekts kostete eine Kilowattstunde bei der Kleinwasserkraft 13,5 Rappen, bei Windenergieanlagen 16 Rappen, bei der Biomasse 18,5 Rappen und bei der Photovoltaik 77 Rappen.
 
2010 wurde der Strom aus KEV-Anlagen mit insgesamt 103 Millionen Franken vergütet; davon sind 69 Millionen Franken Fördermittel, der Rest war über den Marktpreis gedeckt. Die KEV deckt die Differenz zwischen den Kosten für die Produktion und dem Marktpreis.
 
KEV-Gesamtdeckel aufheben
 
Der KEV-Gesamtdeckel sollte nach den Empfehlungen der Experten aufgehoben werden. Bei der Sonnenenergie seien jedoch Vorkehrungen zu treffen, um den Zubau aufgrund der technischen und wirtschaftlichen Fortschritte zu steuern und eine Kostenexplosion zu vermeiden.
 
Ausserdem sei der KEV-Vollzug zu vereinfachen. Die Berechnungsverfahren seien zu verbessern und die Vergütungssätze dauerhaft zu überwachen und wenn nötig auch kurzfristig an die Marktentwicklung anzupassen. Im Jahr 2010 lagen die Vollzugskosten bei 7 Prozent der gesamten Fördersumme.
 
Ein Einfluss der KEV auf kantonale Verfahren konnte laut BFE bisher nicht festgestellt werden. Vor allem seitens der Politik werde auf eine Beschleunigung von Baubewilligungs- und Konzessionsverfahren gedrängt.
 
Neubeurteilung gesetzlich verankern
 
Im Energiegesetz sollte ferner ein fixer Zeitpunkt für die Neubeurteilung dieses Förderinstruments verankert werden, empfehlen die Gutachter. Dies würde der Politik Handlungsspielraum verschaffen und einen effizienten Vollzug fördern.
 
Die KEV kurzfristig durch ein anderes Instrument (Quotenmodell, Ausschreibungen) zu ersetzen, halten die Experten für nicht empfehlenswert: Die Verluste an Know how und die Kosten beim Aufbau eines neuen Systems wären beträchtlich.
 
Die Evaluation der KEV wurde von Interface - Politikstudien Forschung Beratung in Luzern, Ernst Basler + Partner AG in Zollikon und der Abteilung für Politikwissenschaften und internationale Beziehungen der Universität Genf vorgenommen.

(sda/roso;hesa)