International
Airlines sollen bei Verspätungen zahlen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat bestätigt, dass Fluggäste bei erheblichen Verspätungen einen automatischen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von der jeweiligen Airline bekommen sollen. Bei «aussergewöhnlichen Umständen» wie etwa einem heftigen Gewitter gilt diese Regel nicht.
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Konkret steht den betroffenen Passagieren bei erheblichen Verspätungen je nach Länge der Reisestrecke eine pauschale Ausgleichszahlung von 250, 400 oder 600 Euro zu.
Der Europäische Gerichtshof argumentierte in seinem Urteil: Die Situation der Fluggäste sei vergleichbar mit der von Passagieren, deren Flug «in letzter Minute» annulliert wurde. «Sie müssen ähnliche Unannehmlichkeiten hinnehmen, nämlich einen Zeitverlust.»
Ausnahmen sind Gewitter
Zugleich wiesen die Luxemburger Richter daraufhin, dass der Anspruch entfällt, wenn die Verspätung auf «aussergewöhnliche Umstände», die nicht im Verantwortungsbereich der Airline lägen, zurückzuführen sei. Wie etwa Terroranschläge, heftige Gewitter oder ähnliche Gründe.
Auf das gültige Entschädigungsrecht können sich demnach alle Passagiere berufen, die nach Inkrafttreten der entsprechenden EU-Verordnung am 17. Februar 2005 von erheblichen Verspätungen betroffen waren – sofern dem keine nationalen Vorschriften, etwa zur Verjährung, entgegenstehen.
In der Schweiz gibt es hingegen keinen automatischen Anspruch auf diese Regelung, da das entsprechende Reglement zwischen der EU und der Schweiz nicht in diesem Sinne angepasst ist.
(sda/dapd/schubeca;schj)



