International
Niederländerin wegen Völkermordes in Ruanda vor Gericht
In Den Haag muss sich erstmals eine Niederländerin wegen des Völkermordes in Ruanda vor einem Strafgericht verantworten. Yvonne Basebya soll Anfang der 90er-Jahre Mitglied der Hutu-Partei gewesen sein und in dieser Funktion zum Mord an Tutsis aufgehetzt haben. Basebyas Verteidigung geht von einer Intrige aus.
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Yvonne Basebya – die 1997 in die Niederlande kam und 2010 festgenommen wurde – soll von 1990 bis 1994 in Ruandas Hauptstadt Kigali zum Mord an Tutsis aufgehetzt haben.
Im Frühling 1994 waren bis zu einer Million Angehörige der Tutsi-Minderheit durch Anhänger des Volksstammes Hutu ermordet worden.
Die Staatsanwaltschaft wirft der 65jährigen Basebya auch Beihilfe an einem Massaker bei einer Kirche in Kigali im April 1994 vor. Damals waren etwa 100 Menschen, darunter auch kleine Kinder, mit Knüppeln und Macheten ermordet worden.
1 Million Tote in 100 Tagen
1994 waren in Ruanda in nur 100 Tagen schätzungsweise bis zu 1 Million Tutsis und moderate Hutus ermordet worden, die sich nicht am Völkermord beteiligten oder sich aktiv dagegen wehrten.
Angehörige der Hutu – die die grosse Mehrheit der Bevölkerung ausmachen – hatten die Ermordung der Tutsi geplant und vorbereitet.
Die Tutsi-Rebellenbewegung unter Leitung von Paul Kagame machte im Juli 1994 dem Blutvergiessen ein Ende. Kagame ist seit 2000 Präsident von Ruanda.
Basebya habe innerhalb der extremistischen Hutu-Partei CDR eine hohe Funktion gehabt, erklärte die Staatsanwaltschaft. Die Anklage beruht vor allem auf Aussagen von rund 70 Zeugen, die das Gericht in mehreren Ländern befragt hatte.
«Ich habe nicht gemordet»
Die Angeklagte, die seit 2004 niederländische Staatsbürgerin ist, beteuerte vor dem Gericht ihre Unschuld. Nach Ansicht der Verteidigung ist sie das Opfer einer Intrige. Belastungszeugen wollten an ihr Vermögen in Ruanda kommen. Sie habe nicht gemordet, sondern gerade verfolgten Tutsis geholfen.
Der Verteidiger Victor Koppe beantragte am ersten Prozesstag die Einstellung des Verfahrens. Die Staatsanwaltschaft habe wichtige Beweise zurückgehalten, sagte Koppe. «Das Recht meiner Mandantin auf einen ehrlichen Prozess wurde ernsthaft verletzt.» Er verwies auf ein Urteil eines Gerichtes in Kigali, das bereits 2003 die Unzuverlässigkeit der Belastungszeugen festgestellt habe.
Das internationale Ruandatribunal in Arusha (Tansania) hat bereits zahlreiche Schuldige verurteilt. Auch in mehreren westeuropäischen Ländern laufen Prozesse wegen des Völkermordes in Ruanda.
(dpa/sda/schubeca;roso)



