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Schweiz

«Schluss mit Steuerprivilegien für reiche Ausländer»: Initiative eingereicht

Freitag, 19. Oktober 2012, 15:12 Uhr, Aktualisiert 20:52 Uhr

Was einzelne Kantone bereits in Eigenregie beschlossen haben, soll nun auf nationaler Ebene per Volksinitiative durchgesetzt werden: Die endgültige Abschaffung der Pauschalbesteuerung reicher Ausländer.

Die Pauschalbesteuerung in der Schweiz Vor kurzem hat der Nationalrat die Bedingungen für die Pauschalbesteuerung verschärft. Doch das System bleibt unter Beschuss: In verschiedenen Kantonen wird über die Abschaffung abgestimmt und eine Initiative will sie schweizweit gar ganz verbieten. Quelle: kpmg

 

Keine Initiative lanciert/Initiative bisher nicht zustande gekommen

 

Pauschalbesteuerung verschärft

 

Pauschalbesteuerung abgeschafft

 

Initiative zustande gekommen, Abstimmung ausstehend

Die von der Alternativen Linken lancierte und von Gewerkschaften und Grünen unterstützte Initiative «Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre» wurde in Bern mit 103'000 beglaubigten Unterschriften der Bundeskanzlei übergeben.

Das Begehren richtet sich gegen die pauschale Besteuerung von ausländischen Reichen, die in der Schweiz leben, ohne hier zu arbeiten. Die steuerliche Bevorzugung von Einzelpersonen sei ungerecht und verfassungswidrig, finden die Initianten.

Geht es nach den Linken, soll die Pauschalbesteuerung landesweit abgeschafft werden. (Tagesschau 19.10.2012, 19:30 Uhr)

Sie wollen dem Art. 127 in der Verfassung einen neuen Absatz hinzufügen: «Steuerprivilegien für natürliche Personen sind unzulässig. Die Besteuerung nach dem Aufwand ist untersagt.»

Bereits kantonale Massnahmen

Als erster Kanton hatte Zürich 2009 diese Besteuerungsart per Volksentscheid abgeschafft. Es folgten Schaffhausen und Appenzell Ausserrhoden, Basel-Landschaft und Basel-Stadt. In den Kantonen Luzern, St. Gallen, Thurgau und Bern verwarf das Volk zwar entsprechende Initiativen, erhöhte aber die Hürden für die Pauschalbesteuerung.

Höhere Hürden für Pauschalbesteuerung

In der Herbstsession hat das Parlament eine leichte Erhöhung der Pauschalsteuer beschlossen.

Die direkte Bundessteuer und die kantonalen Steuern für Pauschalbesteuerte werden demnach neu nach dem Sieben- statt nach dem Fünffachen der Wohnkosten berechnet. Für jene, die im Hotel wohnen, werden die Steuern nach dem Dreifachen des Pensionspreises (heute das Doppelte) berechnet.

Bei der direkten Bundessteuer wird ein minimales steuerbares Einkommen von 400'000 Franken gelten. Die Kantone müssen ebenfalls einen solchen Mindestbetrag festlegen, wobei sie die Höhe selbst bestimmen können.

Das im Jahr 1862 vom Kanton Waadt eingeführte System der pauschalen Besteuerung generierte im Jahr 2010 gegen 700 Millionen Franken, wie Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf in der Herbstsession sagte. In der Schweiz gibt es derzeit rund 5000 Pauschalbesteuerte.

(sda/hesa;mery)