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Schweiz

Restriktive Einreisepolitik trifft auch Schweizer

Franziska Engelhardt
Freitag, 19. Oktober 2012, 6:36 Uhr

Die Schweiz wird immer mehr zur Festung, ein Visumsantrag zur endlosen Prozedur. Schweizer Gesuchsteller fühlen sich der Willkür ausgesetzt und müssen oft gegen den Generalverdacht des Einreise-Missbrauchs ankämpfen. Beim Familiennachzug sind sie zudem gegenüber in der Schweiz lebenden EU-Bürgern benachteiligt. Ein Vorstoss soll dies ändern.

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Heiratet ein in der Schweiz lebender Deutscher eine Türkin, kann er sie einfacher in die Schweiz holen als dies ein Schweizer tun kann. Dieses Beispiel nennt SP-Nationalrat Andy Tschümperlin, der sich bereits vor vier Jahren an dieser Inländerdiskriminierung störte. Er hatte 2008 gegen diesen Missstand eine parlamentarische Initiative eingereicht – das Parlament lehnte sie ab.

«Es war zu früh dafür», sagt Tschümperlin zu «SF Online». Aber das Problem habe sich seither nicht entschärft, im Gegenteil. Dies bestätigt auch die Geschäftsleiterin Stefanie Tamara Kurt von der Beobachtungsstelle Asyl und Ausländerrecht (SBAA): «Schweizer sind beim Nachzug ihrer Familienmitglieder massiv schlechter gestellt als Angehörige von EU-/EFTA-Staaten.» Nun wird an einem neuen Vorstoss gearbeitet.

Diskriminierungspunkt ist das Herkunftsland: Schlechter stehen Schweizer da, wenn sie ihre Angehörigen aus einem Drittstaat, also aus keinem der 27 EU- und 3 EFTA-Staaten bei sich haben wollen: Kindernachzug gibt es nur bis 18 Jahre, kein Nachzug von Eltern, eine gemeinsame Wohnung gilt als Pflicht, dies nur drei Beispiele.

Restriktive Einreisepraxis

Fakt ist, Familiennachzug ist in der Schweiz gemäss Ausländergesetz für Schweizer und Niedergelassene aus Drittstaaten ein Rechtsanspruch. Doch die Praxis sieht anders aus. Stefanie Kurt stellt fest, dass Schweizer Staatsangehörigen «unnötige Hürden» auferlegt werden: «Beispielsweise gehen Dokumente ‹verloren› oder die Frist zur Behandlung eines Gesuchs dauert sehr lange.»

Marc Spescha sieht darin eine Migrationsabwehr der Behörden, die auf die Furcht vor einer «bedrohlichen Ausländer-Invasion» zurückzuführen sei. «Gegen EU-Bürger ist die Einreise nicht steuerbar, deshalb werden Leuten aus Drittstaaten vielfach ohne sachliche Rechtfertigung Steine in den Weg gelegt», sagt der Rechtsanwalt mit Spezialgebiet Migrationsrecht.

Ermessensspielraum führt zu Willkür

Wem wie viele Steine in den Weg gelegt werden, hängt vom Kanton des Gesuchstellers ab und ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Durch unser föderalistisches System liegt bei ihnen der Vollzug – der Bundesrat beaufsichtigt diesen lediglich.

Der Interpretationsspielraum ufere aus: «Die Gesuchsteller sind der Willkür der Behörden ausgeliefert», mahnt Kurt von der SBAA und verweist auf eigene dokumentierte Fälle. Auch aktuelle, der Redaktion bekannte Beispiele weisen darauf hin (s. Boxen).

Untersuchungen der SBAA zeigen: Wann eine Wohnung als «bedarfsgerecht» gilt, wie vom Bund vorgeschrieben, wird nicht in allen Kantonen gleich definiert (Art. 44 AuG). Auch bei den finanziellen Mitteln misst man mit unterschiedlichen Ellen. 7 Kantone wenden darin strengere Richtlinien an als vorgegeben ist.

Verliebt, verheiratet, verdächtigt

Beat (30)* aus Luzern und seine Gattin (27) aus Ecuador wollen zusammen leben. Seit Monaten warten sie auf ein Einreisevisum für die international ausgebildete Werberin. Alle Dokumente zusammenzustellen wird zum Vollzeit-Job – vor allem für seine Frau. Immer wieder neue Auflagen müssen sie erfüllen. Er fühlt sich schikaniert und der Scheinehe verdächtigt.

*Um die laufenden Verfahren nicht zu gefährden, sind sämtliche persönlichen Angaben geändert und auch keine weiteren Details aufgeführt.

Verdacht auf Scheinehe

Mit den zusätzlichen Abklärungen wollen die Kantone möglichen Scheinehen auf die Schliche kommen. Indizien dafür sind laut Bundesgericht etwa eine sehr kurze Bekanntschaft, Heiratsgeld oder ein grosser Altersunterschied. Jetzt kommt es aber zur Beweislastumkehr.

Martina Caroni, Professorin für Völkerrecht an der Universität Luzern bestätigt dies: «Die Tendenz zur Beweislastumkehr ist mir bekannt und sie ist hochproblematisch. Obwohl Behörden eigentlich erst bei Verdacht kontrollieren müssten, wird es prophylaktisch gemacht. Das heisst, die Gesuchsteller müssen den Nachweis erbringen», so Caroni.

Gehen die Behörden also grundsätzlich von Scheinehe aus? «Nein», verteidigt die Leiterin der Abteilung Zulassung Aufenthalt beim Bundesamt für Migration (BfM), Brigitte Minikus, das Vorgehen. Es werde stets der Einzelfall geprüft. Aber sie räumt ein, dass es eigentlich schon die Regel sei, dass nachgeprüft werde.

Neuer Vorstoss für Wintersession

Nach der gescheiterten Parlamentarischen Initiative Tschümperlins wagt der Grüne Nationalrat Balthasar Glättli einen neuen Anlauf mit einem neuen Vorstoss in der kommenden Wintersession.

Das Grundanliegen: Schweizer sollen beim Familiennachzug nicht mehr schlechter gestellt sein als EU-/EFTA-Bürger. Seine Idee: Ein neuer Paragraph soll erlauben, die Bestimmungen dynamisch an Änderungen laut dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU anzupassen.

Hintergrund der Inländerdiskriminierung

Bei Erlass des Ausländergesetzes hatte der Gesetzgeber eine Gleichbehandlung mit EU-Bürgern beabsichtigt, sofern sich diese auf das Freizügigkeitsabkommen beruft. Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2009 ist die Gleichbehandlung nicht mehr gegeben (Metock-Rechtssprechung). Dieses besagt: Gleiche Rechte beim Nachzug von Familienangehörigen, unabhängig davon ob, es sich in einem EU-/EFTA-Land oder einem Drittstaat aufhält.

Glättlis parlamentarische Initiative schreibt prinzipiell die Gleichstellung fest. «Tschümperlin wollte eine fixe Anpassung im Ausländergesetz. Die neue Idee einer Grundsatzverankerung ist viel flexibler – sowohl bei einer Lockerung wie bei einer Verschärfung», erklärt Glättli.

Besuchervisa chancenlos

Wo die Schweiz zurzeit noch härter durchgreift, ist bei der Erteilung von Besuchervisa. «Hier ist fast eine Hysterie ausgebrochen. Die Behörden haben das Gefühl, jeder der komme, wolle bleiben», ärgert sich Spescha.

Kaum eine Chance haben Leute aus sogenannten Ländern mit Migrationsdruck, erklärt Spescha. Damit meint er etwa Kuba oder Thailand. Der Grund ist der Verdacht, dass diese Besucher nicht mehr aus der Schweiz ausreisen würden. «Auch Leute, bei denen alle Indizien darauf hinweisen, dass sie wieder ausreisen, erhalten kein Visum. Es herrscht die totale Willkür!» Pauschalisierung und Generalverdacht bestätigt nicht nur die Beobachtungsstelle – auch dieser Fall.

Abgesichert, abgearbeitet – abgelehnt

Arun aus Thailand will seine Freundin in der Schweiz besuchen. Die beiden knapp über 30jährigen lernten sich vor einem Jahr kennen. Sie war öfters bei ihm, nun möchte er ihre Realität kennenlernen. Für das vor vier Monaten eingereichte Besuchervisum bürgen finanzstarke Schweizer, obwohl er selbst aus gutem Haus kommt, einen guten Job hat und nicht daran denkt, in der Schweiz zu bleiben. Aber genau dessen wird er verdächtigt, deshalb wurde der Antrag abgelehnt. Ihnen bleibt nur noch der Gang vors Gericht.  

Das Bundesamt für Migration weist den Vorwurf des Generalverdachts zurück: «In allen Fällen erfolgt immer eine rechtskonforme Einzelfallprüfung. Ein Generalverdacht besteht daher nicht.»

Wenn ein Visumsantrag nach monatelanger Prozedur abgelehnt wird, ist dies für Betroffene doppelt schlimm: «Es ist absolut häufig nicht transparent und nachvollziehbar, wer wie aufgrund von was entscheidet. Fehlende Transparenz ist ein grosses Problem im Migrationsrecht», gibt Caroni zu bedenken.

«Visa-Tool» auf 2014 geplant

Das BfM weist darauf hin, dass bei einem Visumsentscheid immer Einspruch erhoben werden kann. Gibt es dann einen Negativ-Entscheid, könne dies vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

Wie viele Einsprüche es jährlich gibt, ist laut Brigitte Minikus vom BfM nicht klar. Es werde keine Statistik darüber geführt. Ein neues «Visa-Tool» sei erst auf Anfang 2014 geplant. «Nach Schätzungen gibt es aber jährlich rund 3000 bis 4000 Einsprachen», erklärt Minikus. Diese Zahl beinhalte alle Visaanträge, auch von Besuchern. «Von diesen werden nur ganz wenige ans Bundesverwaltungsgericht weitergezogen – ungefähr 3 bis 5 Prozent.»

Wieso wohl so wenige? «Wir klären halt wirklich fundiert ab, so dass kaum mehr Einsprachen nötig sind», erklärt sie ihren Erfolg.