International
Pussy Riot: Anklage beim Europäischen Gerichtshof
Die auf Bewährung freigelassene russische Pussy-Riot-Sängerin Jekaterina Samuzewitsch zieht vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. Sie klagt gegen die Haftbedingungen sowie gegen die Einschränkung ihrer Redefreiheit.
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Samuzewitschs Anwältin Irina Chrunowa bestätigte die Klage beim Radiosender Moskauer Echo. Samuzewitschs zweijährige Haftstrafe war in der vergangenen Woche zur Bewährung ausgesetzt worden.
Die Klage richtet sich auch gegen die Behandlung der Bandkolleginnen Marina Alechina und Nadeschda Tolokonnikowa, die weiter in Lagerhaft sind, sagte Chrunowa.
Klage stützt sich auf Folterverbot
Die Kritik an den Haftbedingungen stützt sich demnach auf Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention zum Folterverbot. Während des Prozesses hätten die Frauen kaum Schlaf bekommen. Sie sind oft erst gegen Mitternacht in ihre Zellen gekommen und haben am folgenden Tag wieder am frühen Morgen aufstehen müssen, um zum Gericht zu fahren, sagte Chrunowa.
Während der Verhandlung wurden den Angeklagten laut der Anwältin Essen und Getränke verweigert. Diese Behandlung sei nach dem Massstab der Menschenrechtskonvention «inakzeptabel». Zudem stellt der Prozess eine Einschränkung der Redefreiheit dar, gegen die Samuzewitsch ebenfalls Beschwerde in Strassburg eingereicht habe.
Die drei Frauen waren im August wegen «Rowdytums» zu je zwei Jahren Haft verurteilt worden, weil sie in der Moskauer Christus-Erlöser-Kathedrale ein «Punkgebet» gegen den heutigen Präsidenten Wladimir Putin aufgeführt und dessen Rücktritt gefordert hatten.
(sda/mihm;roso)







