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International

Angeklagter Muslim muss vor Gericht ohne Bart erscheinen

Freitag, 19. Oktober 2012, 15:48 Uhr

Im Prozess um den Amoklauf in der US-Militärbasis Fort Hood darf der muslimische Angeklagte zwangsrasiert werden. Major Nidal Hasan müsse rasiert vor der Justiz erscheinen oder dürfe dazu gezwungen werden, entschied ein Berufungsgericht.

Bereits in erster Instanz war entschieden worden, das Bartverbot in Uniform gelte auch für Hasan. Der hatte erklärt, sein Bart sei religiös bedingt. Die Richter hielten dies in beiden Instanzen nicht für stichhaltig.

Bild Nidal Hasan nach seiner Festnahme.
Nidal Hasan darf unrasiert nicht vor den Richter. reuters

Gewalt am Arbeitsplatz

Der Angeklagte wird beschuldigt, am 5. November 2009 im Militärstützpunkt Fort Hood 13 Menschen erschossen und 32 weitere verwundet zu haben. Die Anklage lautet auf Mord und versuchten Mord. Ihm droht die Todesstrafe.

Die Anwälte kündigten eine weitere Berufung gegen die den Bart betreffende Entscheidung an, was das Hauptverfahren weiter verzögern dürfte. Für Zwangsrasuren sehen die Richtlinien der US-Streitkräfte ein per Video dokumentiertes Prozedere vor.

Unterdessen forderten Betroffene des Amoklaufs die US-Regierung auf, den Anschlag als terroristisch einzustufen. Da die offiziellen Stellen von «Gewalt am Arbeitsplatz» ausgehen, erhalten viele der Opfer nicht die Zuschüsse wie im Kampf verwundete Soldaten.

Bild Nidal Hasan vor dem Attentat.
In seiner Armeezeit hatte sich Nidal Hasan immer rasiert. reuters

(agenturen/fasc; buet)