Schweiz
Steuerreferenden: Auns hofft auf Bundeskanzlei
Die Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (Auns) pocht darauf, dass die Bundeskanzlei die nachgereichten Unterschriften gegen die Steuerabkommen mit Deutschland und Grossbritannien mitzählt. Damit wären die Referenden zustande gekommen. Sollte das nicht passieren, erwägt die Auns den Gang vors Bundesgericht.
In ihrem Verfügungsentwurf zu den Referenden gegen die drei Steuerabkommen schlüsselt die Bundeskanzlei erstmals auf, wie viele Unterschriften die Referendumskomitees verspätet eingereicht haben.
Im Falle des Abkommens mit Deutschland sind es 2841 Unterschriften, die laut Auns rechtzeitig vor Ablauf der Referendumsfrist von den Gemeinden bescheinigt wurden. Beim Abkommen mit Grossbritannien sind es 2809 Unterschriften. Keine nachgereichten Unterschriften verzeichnet die Bundeskanzlei für den Staatsvertrag mit Österreich.
Mit diesen Unterschriften würde es für beide Referenden reichen: Gegen das Abkommen mit Deutschland wären 51'295 Unterschriften zusammengekommen, gegen jenes mit Grossbritannien 50'172 Unterschriften. Erforderlich sind 50'000 Unterschriften.
Bundesgericht als letzte Möglichkeit
Die Unterschriften des Referendums gegen das Abkommen mit Deutschland wurden dreimal gezählt. Reichen würde es in jedem Fall. Die Auns werde die BK in einer Stellungnahme dazu auffordern, diese nachgereichten Unterschriften zu berücksichtigen, sagte Auns-Geschäftsführer Werner Gartenmann.
Für Gartenmann ist klar: «Wenn die Gemeinden sauber gearbeitet hätten, wären alle drei Referenden zustande gekommen.» Die Leute fühlten sich betrogen, wenn Volksabstimmungen aus derartigen Gründen nicht stattfänden. Wenn die Bundeskanzlei nicht einlenke, sei der Gang vor Bundesgericht die einzige Lösung. Entscheiden darüber wird der AUNS-Vorstand.
Einreichedatum ist massgebend
Die Bundeskanzlei bezeichnet die fraglichen Unterschriften im Verfügungsentwurf als «verspätet nachgereicht und somit ungültig». Die Verfassung und das Gesetz regeln den Fall klar: Die Sammelfrist für ein Referendum dauert 100 Tage; es zählt der Tag der Einreichung.
Dennoch handelt es sich um einen Spezialfall: Da die nachgereichten Unterschriften ausschlaggebend wären für das Referendum, muss die Bundeskanzlei die Unterschriften explizit als ungültig bezeichnen. In den letzten Jahren liess es die BK jeweils offen, ob verspätet eingereichte, aber rechtzeitig bescheinigte Unterschriften bei Referenden gezählt werden müssen.
Erneut Vorwürfe an Genf
Die Auns und ihre Referendumspartner will den Spezialfall nun aber für die Zukunft geregelt haben. Gartenmann erhofft sich davon ein Zeichen gegen die Versäumnisse einzelner Gemeinden. Er zeigte sich erfreut, dass CVP-Vertreter das Anliegen auch aufgenommen haben.
CVP-Präsident Christophe Darbellay hatte in der «SonntagsZeitung» angedeutet, dass eine der CVP-Initiativen nicht zustande kommen könnte, weil Gemeinden mit den Beglaubigungen im Rückstand seien. Wie im Fall der Steuerabkommen soll vor allem Genf zu zögerlich handeln.
(sda/maiu;gern)






