Schweiz
Fall Nagra: Bundesanwaltschaft nimmt Chefbeamten ins Visier
Der Bundesanwalt klärt ab, ob der Vizedirektor des Bundesamts für Energie eine Amtsgeheimnisverletzung begangen hat. Nagra-Chef Thomas Ernst entschuldigt sich für die «unsensible und ungeschickte» Darstellung im Dokument.
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Der Fall um das vertrauliche Papier der Nationalen Genossenschaft zur Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) weitet sich aus: Bundesanwalt Michael Lauber klärt ab, ob der Vizedirektor des Bundesamts für Energie (BFE) eine Amtsgeheimnisverletzung begangen und Informationen aus einer Arbeitsgruppe an die Nagra weitergegeben hat.
«Ja, wir untersuchen den Gesamtzusammenhang», bestätigt Lauber gegenüber der «SonntagsZeitung». Um gegen Chefbeamte zu ermitteln, braucht er eine Ermächtigung des Justizdepartements. Diese wird laut Lauber aber nur bei kleinen Fällen verweigert.
«Geschirr zerschlagen»
Das Nagra-Dokument hatte die «SonntagsZeitung» publik gemacht. Es benennt in einem Bohrplan zwei Orte für Atomabfälle, obschon zurzeit sechs mögliche Lagerstätten untersucht werden.
Das BFE verteidigt die Weitergabe der Information: «Die Arbeiten der Arbeitsgruppe unterliegen keiner besonderen Vertraulichkeitsregelung», sagt Sprecherin Marianne Zünd.
Nagra-Chef Thomas Ernst weist den Vorwurf der Nähe zum BFE in einem Interview zurück. Es gäbe noch andere Akteure. «Zu konkreten Fachfragen herrscht ein enger, intensiver Dialog.»
Ernst entschuldigt sich für die «ungeschickte und unsensible» Darstellung im internen Dokument: «Es tut mir leid, dass Geschirr zerschlagen worden ist.» Einen Rücktritt schliesst er jedoch weiter aus.
Strittige Fragen weiter offen
Seit das Nagra-Szenario über ein Endlager für Atommüll an die Öffentlichkeit gelangt ist, zweifeln Viele, dass es beim Standort-Auswahlverfahren mit fairen Dingen zu und her gegangen ist. Die Nagra selbst will deshalb mit den Bewohnern der möglichen Standort-Gemeinden das Gespräch suchen.
Laut der Energiestiftung Schweiz gibt es noch zahlreiche Probleme die nicht gelöst sind. «Man muss das Lagerkonzept überdenken», sagt Sabine Stockar, Leiterin Atom der Energiestiftung Schweiz, zu «Tagesschau». Bezüglich der Konstruktion der geplanten Tiefenlager und der Sicherheit der Behälter gäbe es noch strittige Punkte.
Laut dem Bund lässt das Verfahren jedoch Zeit dazu, die offenen Fragen zu klären. Wenn die Rahmenbewilligungen erteilt werde, ginge es erst 2030/40 in Betrieb «In dieser Zeit wird weiter geforscht», sagt Marianne Zünd, Mediensprecherin des Bundesamtes für Energie.
(sf/weis;horm)






