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Auch Schavan soll betrogen haben
Offenbar ist der ehemalige deutsche Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg nicht der einzige, der bei seiner Dissertation geschummelt hat. Nun sind Vorwürfe gegen die deutsche Bundesbildungsministerin Anette Schavan aufgetaucht.
Die Plagiatsvorwürfe im Zusammenhang mit der Doktorarbeit der CDU-Politikerin erhärten sich. Ein Gutachter der Düsseldorfer Heinrich-Heine-Universität stellte nun «eine leitende Täuschungsabsicht» fest.
Dies berichtete der «Spiegel» unter Berufung auf ein 75-seitiges vertrauliches Papier. Anfang Mai waren im Internet anonym Vorwürfe gegen die Doktorarbeit Schavans erhoben worden. Die Philosophische Fakultät der Universität Düsseldorf kündigte daraufhin eine Prüfung an. Dies geschah auch auf Bitte der Ministerin.
Schavan hatte 1980 mit der Arbeit unter dem Titel «Person und Gewissen – Studien zu Voraussetzungen, Notwendigkeit und Erfordernissen heutiger Gewissensbildung» den Doktortitel erlangt.
«Eine plagiierende Vorgehensweise»
Verfasser des kritischen Gutachtens ist dem «Spiegel» zufolge der Professor für Jüdische Studien, Stefan Rohrbacher, der zugleich dem mit dem Prüfungsverfahren befassten Promotionsausschuss vorsteht. Sein Papier ist Grundlage für Beratungen des Gremiums, die am Mittwoch geplant seien.
Rohrbacher beanstandet dem Magazin zufolge Textstellen auf 60 der 351 Seiten der Dissertation. Erkennbar sei darin «das charakteristische Bild einer plagiierenden Vorgehensweise».
Rücktrittsforderungen
Schavan wehrte sich gegen den Vorwurf, gezielt plagiiert zu haben: «Die Unterstellung einer Täuschungsabsicht weise ich entschieden zurück», sagte sie der «Süddeutschen Zeitung». Die Ministerin räumte allenfalls kleinere Fehler ein: «Ich habe sorgfältig gearbeitet. Hier und da hätte man auch noch sorgfältiger formulieren können», sagte sie der Zeitung.
SPD-Politiker Thomas Oppermann forderte Schavan wegen der Vorwürfe auf, über ihre politische Zukunft schnell Klarheit zu schaffen: «Frau Schavan hat an Herrn zu Guttenberg strenge Massstäbe angelegt. Sie muss klären, ob diese Massstäbe auch für sie selber gelten», erklärte Oppermann.
(sda/horm;maiu)



