Schweiz
Ausschaffungsinitiative der SVP ist nicht direkt anwendbar
Seit bald zwei Jahren verlangt Artikel 121 der Bundesverfassung, dass kriminelle Ausländer ausgeschafft werden – eine Folge der Ausschaffungsinitiative. Nun hat das Bundesgericht entschieden, dass der Artikel nicht direkt anwendbar ist. Bei der SVP ist man nicht überrascht.
Das Bundesgericht entschied, dass das Parlament die Initiative zunächst konkretisieren muss. Erst danach sei sie anwendbar. In der Begründung hiess es, Verfassungsbestimmungen seien nie isoliert zu betrachten. Sie müssten immer im Kontext gesehen werden. So sei sämtlichen Verfassungsbestimmungen sowie dem Völkerrecht Rechnung zu tragen.
In zwei konkreten Fällen hatten die Bundesrichter darüber zu entscheiden, ob zwei wegen Drogenhandelns verurteilten Mazedoniern die Aufenthaltsbewilligung entzogen wird. Zudem sollte ein Senegalese ausgeschafft werden, der wegen Vergewaltigung schuldig gesprochen worden war.
Verweis aufs Völkerrecht
Ein Bundesrichter hatte die unmittelbare Anwendung des Initiativtextes verlangt und sich für die Ausschaffung ausgesprochen. Die vier anderen Bundesrichter folgten dem Antragsteller jedoch nicht. In einer öffentlichen Verhandlung beurteilten sie die Initiative als nicht anwendbar. Sie verwiesen dabei unter anderem auf die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), die eine Berücksichtigung des Familienlebens fordere.
SVP verweist auf zweite Initiative
In einer Mitteilung der SVP heisst es, der Entscheid sei keine Überraschung. Bei den meisten Volksinitiativen sei eine Umsetzung auf Gesetzesstufe nötig. Im Falle der Ausschaffungsinitiative sei die Vernehmlassung gerade abgeschlossen, als nächstes folge eine Botschaft ans Parlament.
Das Generalsekretariat verwies zudem auf die bereits lancierte Durchsetzungsinitiative der SVP. «Diese Initiative wurde lanciert, weil wir leider davon ausgehen müssen, dass der Bundesrat und das Parlament nicht bereit sind, die von Volk und Ständen angenommene Verfassungsbestimmung korrekt umzusetzen.» Anders als die alte wäre die neue Ausschaffungsinitiative direkt anwendbar, heisst es in der Mitteilung.
Die Eidgenössische Volksinitiative zur Ausschaffung krimineller Ausländerinnen und Ausländer war am 28. November 2010 von Volk und Ständen mit rund 53 Prozent Ja-Stimmen angenommen worden. Sie sieht die automatische Ausschaffung von Ausländern vor, die Straftaten wie vorsätzliche Tötung, Vergewaltigung, Raub oder Drogenhandel begangen haben.
(sda/krua; fref)







