Schweiz
Widerstand gegen das Tierseuchengesetz
Ein von Impfgegnern angeführtes Komitee hat an einer Medienkonferenz schweres Geschütz gegen die Vorlage aufgefahren. Die Impfung sei für die Tiere gesundheitsgefährdend. Über das Gesetz entscheidet am 25. November eine Volksabstimmung.
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Der Widerstand des Komitees «Nein zum Tierseuchengesetz» richtet sich gegen das Impfobligatorium. Auf einem Bauernhof in Pfäffikon (ZH) schilderten mehrere Landwirte ihre schlechten Erfahrungen, die sie mit der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit im Jahre 2008 gemacht haben.
Laut dem Zürcher Kantonsrat Urs Hans (Grüne) konnten ganze Herden wegen Euterentzündungen vor Schmerzen nicht mehr gehen. Fast wie in einem Lazarett hätten verkrüppelte oder nervengeschädigte Kälber gepflegt müssen.
Kritik an Informationspolitik der Behörden
«Das Verwerflichste am Ganzen war, dass die Behörden nichts freiwillig dokumentiert und die Bevölkerung falsch informiert haben», sagte Hans, der selber einen Bauernhof in Turbenthal (ZH) betreibt.

Abstimmungsspecial
Am 25. November stimmt das Schweizer Volk über das neue Tierseuchengesetz ab. mehr
Stattdessen habe das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) Bauern, die sich weigerten, ihre Tiere impfen zu lassen, mit Strafklagen eingedeckt und wie Verbrecher vor Gerichte gezerrt. Zum Schutz der Tiere hätten Tierhalter gar keine andere Möglichkeit gehabt, als die Zwangsimpfung zu verweigern.
Laut Hans haben solche Bauern klar bewiesen, dass diese auf natürliche Weise gesund blieben und die Impfung «absolut unnötig» war. Die Behauptung des BVET, dank der Impfung sei die Blauzungenkrankheit ausgerottet worden, gehöre in die Abteilung Sagen und Mythen.
Aufsichtskommission auf Bundesebene geplant
Das «Komitee Nein zum Tierseuchengesetz» fordert deshalb, die Freiwilligkeit von Impfungen. Jeder soll selbst entscheiden können, ob er impfen lassen will oder nicht, dafür aber auch selbst die Verantwortung übernehmen. Zudem soll auf Bundesebene eine ständige, vom BVET unabhängige Aufsichtskommission mit Einbezug von Vertretern aus der bäuerlichen Praxis geschaffen werden.
Im Kanton Zürich sei diese Forderung weitgehend erfüllt, sagte Urs Hans. Laut dem neuen Tierseuchengesetz müssen künftig nach Impfungen nicht nur Sofortreaktionen, sondern auch Langzeitschäden vergütet werden. Zudem können die Bauern bei der Beurteilung der Schäden mitreden und eine unabhängige Verwaltungskommission überwacht die Arbeit des Veterinäramtes.
(sda/roso;mery)



