Energiepolitik
Ensi will AKW-Laufzeiten neu regeln
In der Schweiz dürfen Atomkraftwerke laufen, solange sie sicher sind und so möchte es der Bundesrat auch weiterhin. Politiker verschiedener Couleur dagegen wollen die Laufzeiten für AKW neu regeln. Und erhalten auch Unterstützung von der Atomaufsicht, dem Ensi.
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Ist das Betriebsende von Atomkraftwerken genügend geregelt? Diese soll nun geprüft werden. Zu diesem Schluss kam gestern die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie Urek des Nationalrates. Urek Präsident, SP-Nationalrat Eric Nussbaumer: «Dies ist vor allem auch darauf zurückzuführen auf Ausführungen des Nuklearsicherheitsinspektorats Ensi, welches darauf hingewiesen hat, dass zu prüfen wäre, ob eigentlich das Ende eines Lebenszyklus eines AKW in der Schweiz auch sauber geplant wird.»
Verbindlich planen
Das Ensi möchte, dass die AKW nicht sozusagen «ausgefahren» werden, das heisst so lange betrieben, bis keine Sicherheitsmargen mehr besteht.
Deshalb möchte das Ensi, dass die Betreiber ein Ende der Betriebszeit festlegen. Dies legte Hans Wanner auch am Ensi-Forum in diesem Herbst dar: «Das Ende des Betriebszyklus sollte – das ist meine Ansicht – vom Betreiber lange im Voraus verbindlich geplant werden.»
Konzept soll her
Die Betreiber müssten zeigen, wie die Sicherheit garantiert würde: «Wir stellen uns vor, dass die Betreiber ein umfassendes Konzept für die Restlaufzeit erstellen und einreichen.» Das Konzept solle nicht nur die Dauer, sondern auch die Investitionsplanung, die Personalplanung erhalten und alles was zu so einer Planung gehöre.
Damit plädiert das Ensi für eine Begrenzung der Laufzeit, eine, welche die Betreiber selber setzen und vom Ensi überprüft würde. Diese Möglichkeit findet auch bei Politikern der Mitte Anklang. Zudem liegen auch striktere Vorstösse nach einer Laufzeitbeschränkung auf dem Tisch: Die Grünen beispielsweise möchten mit einer Volksinitiative erreichen, dass AKW maximal 45 Jahre laufen dürfen.
Viel Gegenwind also für den Bundesrat und die AKW-Betreiber. Sie möchten an der unbefristeten Betriebsbewilligung festhalten und die Werke betreiben, solange sie als sicher gelten.



