Schweiz
Bundesrat will keine Einheitskasse
Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative «Für eine öffentliche Krankenkasse» ab. Er will der Stimmbevölkerung aber als Alternative einen indirekten Gegenvorschlag vorlegen. Unter anderem sollen Grundversicherung und Zusatzversicherung strikter getrennt werden.
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Geht es nach dem Bundesrat, sollen die beiden Versicherungen künftig von unterschiedlichen juristischen Einheiten durchgeführt werden. Zwischen diesen Kassen sollen Informationsbarrieren bestehen.
Zudem will der Bundesrat mit dem Gegenvorschlag den Risikoausgleich weiter verfeinern und eine Rückversicherung für sehr hohe Kosten einrichten. Mit diesen beiden Massnahmen will die Landesregierung die Jagd nach guten Risiken für die Krankenkassen unattraktiver machen.
Unterschiedliche Preise je nach Kanton?
Zur Finanzierung der Rückversicherung schlägt der Bundesrat einen fixen Prämienanteil pro Versichertem vor. Dieser wäre je nach Kanton abgestuft. Als Rechtsform der Rückversicherung wäre eine Stiftung vorgesehen.
Den Risikoausgleich will der Bundesrat verfeinern, indem er ihn mit einem weiteren Kriterium ergänzt: Neu sollen auch die Medikamentenkosten eines Patienten ausschlaggebend sein.
Bundesrat will Wettbewerb beibehalten
Diese am Mittwoch präsentierten Massnahmen sollen an der Urne die Einheitskrankenkasse besiegen: Das schweizerische Gesundheitssystem basiere auf dem Prinzip des regulierten Wettbewerbs, schreibt der Bundesrat. Weil er dieses System beibehalten möchte, lehne er eine Einheitskrankenkasse ab.
Die Volksinitiative für eine Einheitskrankenkasse ist im vergangenen Mai mit rund 115'000 Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht worden. Hinter dem Volksbegehren steht ein Trägerverein, dem über 20 Organisationen angehören – darunter die SP, die Grünen sowie Patienten- und Konsumentenorganisationen.
(sda/godc;maiu)







