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Schweiz

Arbeitsgruppe sucht Wege gegen Internetpiraterie

Montag, 8. Oktober 2012, 21:31 Uhr

Wie können Kulturschaffende für die Nutzung ihrer Werke im Internet entschädigt werden? Die Arbeitsgruppe Urheberrecht will dies nun prüfen. Aus dem Parlament wird derweil die Forderung nach Strafen für illegale Downloads laut.

Bild CDs mit illegal heruntergeladenen Daten vom Internet sind zu sehen vor einem Computer. (colourbox)
Neben den Nutzern sitzen in der Arbeitsgruppe auch Vertreter der Kulturschaffenden, Produzenten, Konsumenten sowie der Verwaltung. colourbox/symbolbild

Eingesetzt hatte die Gruppe Justizministerin Simonetta Sommaruga. Es brauche neue Lösungsansätze, begründete sie den Schritt. Die Internetnutzer kriminalisieren, wie es in manchen Ländern möglich sei, möchte sie jedoch nicht: «Das wäre nicht praktikabel, und es würde die für jeden Lösungsansatz unerlässliche Akzeptanz zerstören.»

National- und Ständerat werden dennoch über Verbote und Strafen diskutieren: Mit einer Motion fordert Oskar Freysinger (SVP/VS) vom Bundesrat ein Konzept, «das es erlaubt, die Urheberrechte vom Schöpfer bis zum Konsumenten durchgehend zu schützen».

Ohne Einwilligung gratis konsumiert

Mit dieser Forderung bleibt die Motion, die von Nationalrätinnen und Nationalräten aus allen politischen Lagern unterzeichnet wurde, zwar vage. In der Begründung schreibt Freysinger aber, die Schweiz sei das einzige Land in Europa, in dem das Herunterladen von Inhalten aus illegaler Quelle nicht verboten sei.
 
Obwohl also die Werke der Musiker oder Autoren durch das Urheberrecht geschützt seien, würden sie ohne Einwilligung des Urhebers kostenlos angeboten und konsumiert. Dies bedeute für die Kulturschaffenden einen erheblichen wirtschaftlichen Verlust. Die gesamte «Kreativ-Wirtschaft» sei bedroht.

Strafverfolgung ausweiten

Bei der letzten Revision des Urheberrechts hatte sich das Parlament dagegen ausgesprochen, Downloads aus illegaler Quelle unter Strafe zu stellen. Die Arbeitsgruppe mit dem Namen AGUR12 hat denn auch den Auftrag, primär andere Wege zur Anpassung des Urheberrechts aufzeigen.

Diskutieren dürfte sie Möglichkeiten, die Strafverfolgung bei illegalen Uploads auszuweiten. So könnte etwa die Verfolgung auf die Zeit der sogenannten Erstauswertung während der Monate nach Erscheinen eines Werkes beschränkt und dafür intensiviert werden.

(sda/mery)