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Schweiz

Schweiz besteuert Honorar für «illegale» Steuer-CD

Donnerstag, 4. Oktober 2012, 14:47 Uhr

Zuweilen treibt der Steuerstreit zwischen Berlin und Bern seltsame Blüten. Auf den Verkaufserlös in Millionenhöhe für eine Steuer-CD will das Zürcher Steueramt offenbar Steuern eintreiben. Und dies obwohl die Schweiz den Verkauf solcher Daten für illegal erklärte.

So verlangte das Steueramt des Kantons Zürich Steuern in Höhe von 1,5 Millionen Franken auf die 2010 von Nordrhein-Westfalen an den Verkäufer einer CD der Bank Credit Suisse überwiesenen 2,5 Millionen Euro.

Bild Hand schiebt CD-Rom in das Laufwerk eines Computers
Die Erben des CD-Verkäufers wehren sich gegen die Steuerforderung des Steueramts des Kantons Zürich. colourbox

Die Forderung sei gegenüber den Erben des CD-Verkäufers erhoben worden, berichtete die «Neue Zürcher Zeitung» (NZZ). Der seinerzeit in der Schweiz wohnhafte Österreicher war ein halbes Jahr nach Überweisung des Millionen-Honorars festgenommen worden. Wenig später nahm er sich in der Schweizer U-Haft das Leben.

Bereits in Deutschland Steuern gezahlt

Die Familie des Verstorbenen wehrt sich nach NZZ-Angaben gegen die Zahlungsforderung. Sie mache geltend, auf das Honorar für die Steuer-CD sei bereits in Deutschland Steuern gezahlt worden. Aufgrund des Abkommens zur Vermeidung von Doppelbesteuerung sei eine zweite Besteuerung durch die Schweiz unzulässig.

Die Finanzdirektion des Kantons Zürich wollte sich nicht äussern und verwies auf das Steuergeheimnis. Hingegen bestätigte das Finanzministerium Nordrheinwestfalens (NRW) laut NZZ, dass von Honorarzahlungen für Bankdaten-CDs jeweils Steuern abgezogen worden seien. Man gehe in solchen Fällen von einer «beschränkten Steuerpflicht» aus. Der Satz betrage 15 Prozent.

Konten in verschiedenen Ländern

Wie viel von den NRW-Millionen der Familie des CD-Verkäufers am Ende bleibt, ist weitgehend unklar. Ungeachtet der Steuerforderung des Kantons Zürich beansprucht die Schweizer Bundesanwaltschaft das gesamte CD-Honorar. Es soll als «Deliktsgut» beschlagnahmt werden.

Zumindest bei einem grösseren Teil der Millionen-Summe dürfte das laut NZZ schwierig werden: NRW habe das Honorar – angeblich um es zu verschleiern – in drei Tranchen auf verschiedene Konten in Österreich, Tschechien und Deutschland überwiesen. Zwar seien die Konten in den beiden erstgenannten Länder auf Antrag der Schweiz bis auf weiteres gesperrt worden. Ein entsprechendes Rechtshilfeersuchen in Deutschland sei jedoch «nicht ganz unerwartet bis heute unbeantwortet geblieben».

(dpa/muei;hesa)