Schweiz
Referendum gegen Raumplanungsgesetz eingereicht
Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) hat das Referendum gegen das revidierte Raumplanungsgesetz eingereicht. Laut SGV kamen rund 68'400 beglaubigte Unterschriften zusammen; erforderlich sind 50'000.
Die Unterschriftenpakete wurden der Bundeskanzlei überreicht, einen Tag vor Ablauf der Referendumsfrist. Unterstützt wird das Referendum von SGV-Mitgliederverbänden und Teilen des bürgerlichen Lagers, namentlich von der SVP. Dass ausreichend Unterschriften gesammelt wurden, hatte der SGV bereits am vergangenen Freitag bekanntgegeben.
Aus der Sicht der Gewerbler verordnet das neue Raumplanungsgesetz fragwürdige und eigentumsfeindliche Zwangsmassnahmen, mit welchen das Bauland noch knapper werde. Inakzeptabel sind für den SGV insbesondere die Rückzonungspflicht bei zu grossen Bauzonen, die Verpflichtung zur Überbauung der Grundstücke innert einer bestimmten Frist sowie die neuen Bestimmungen betreffend Mehrwertabgabe.
SGV: «Durchschlagender Erfolg»
Wie SGV-Direktor Hans-Ulrich Bigler bei der Übergabe der Unterschriftenpakete vor der Bundeskanzlei sagte, werden noch weitere beglaubigte Unterschriften nachgereicht. Er sprach von einem «durchschlagenden Erfolg» in der ganzen Schweiz. Vor allem die Verschiebung von raumplanerischen Kompetenzen von den Gemeinden und Kantonen hin zum Bund sei auf breite Ablehnung gestossen.
Das neue Raumplanungsgesetz sei gegen die Interessen der Bevölkerung. Deshalb müsse das Volk das letzte Wort haben. Besonders gross war laut Bigler die Unterstützung des Referendums im Wallis, aber auch in der Waadt und im Baselbiet.
Was die Gesetzesrevision vorsieht
Die Revision des Raumplanungsgesetzes wurde vom Parlament in der Sommersession als indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative mit 108 zu 77 Stimmen bei 10 Enthaltungen verabschiedet.
Herzstück ist die Beschränkung der Baulandreserven auf den Bedarf der nächsten fünfzehn Jahre. Dies würde bei überdimensionierten Bauzonen eine Rückzonung mit sich bringen – mit Entschädigungen für die Eigentümer.
Ausserdem soll der Gewinn von Eigentümern bei der Überführung ihres Landes in Bauland künftig mit einer Mehrwertabgabe belastet werden; mindestens 20 Prozent der Wertsteigerung sollen abgeschöpft werden. Fällig wird die Mehrwertabgabe bei der Überbauung oder Veräusserung des Grundstücks. Der Staat kann Eigentümer zudem unter Fristansetzung und Sanktionsdrohung zum Bauen verpflichten.
Unterstützt wird das neue Raumplanungsgesetz etwa von der Konferenz der kantonalen Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz, vom Städte- und vom Gemeindeverband, diversen Architekten- und Raumplanungs- und Umweltverbänden.
(sda/buet/hesa; engf)



