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International

Adoptionsverbot für Homosexuelle auf dem Prüfstand

Mittwoch, 3. Oktober 2012, 16:16 Uhr

Darf eine lesbische Frau den Sohn ihrer Partnerin adoptieren? In vielen Ländern ist diese Stiefkindadoption nicht möglich. Eine Österreicherin hat deshalb den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angerufen, der sich seit heute mit ihrem Fall befasst.

Bild Gerichtshof für Menschenrechte des Europarates: In den kommenden Monaten beschäftigten sich die Strassburger Rechte mit der Klage einer Österreicherin auf Stiefkindadoption. (keystone)
Gerichtshof für Menschenrechte des Europarates: In den kommenden Monaten beschäftigten sich die Strassburger Rechte mit der Klage einer Österreicherin auf Stiefkindadoption. (keystone) keystone

Nach österreichischem Recht ist es einer lesbischen Frau nicht möglich, den Sohn ihrer Partnerin adoptieren. Ist das Diskriminierung? Mit dieser Frage beschäftigt sich seit heute der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg. Eine Entscheidung wird erst in mehreren Monaten erwartet.

Die beiden Klägerinnen leben seit langem in einer stabilen Partnerschaft und kümmern sich gemeinsam um den heute 17-jährigen Sohn. Sie wehren sich dagegen, dass Kinder nach Lesart der österreichischen Regierung nur eine Mutter und einen Vater haben können – und nicht zwei Mütter.

Anwalt: «Klarer Fall von Diskriminierung»

Der Anwalt der beiden Frauen weist diese Argumentation als «scheinheilig» zurück. Nach österreichischem Recht blieben bei allen Adoptionen rechtliche Bindungen zu den biologischen Eltern bestehen, etwa im Erbrecht und beim Unterhalt. «Adoptierte Kinder haben immer zwei Väter und zwei Mütter», sagte er.

Der Anwalt spricht von einem klaren Fall von Diskriminierung. Beim Adoptionswunsch heterosexueller Paare entschieden die Gerichte nach dem Kindeswohl. Bei seinen Mandantinnen sei eine Prüfung von vornherein abgelehnt worden, da eine Adoption durch zwei Frauen sowieso nicht möglich sei.

Die österreichische Regierung hatte sich auch darauf berufen, dass der Vater des Sohnes die Freigabe zur Adoption abgelehnt hat und eine Beziehung zu ihm unterhält. Auf Nachfragen aus der Runde der 17 Richter musste die Vertreterin der Regierung allerdings einräumen, dass die Adoption selbst mit Zustimmung des leiblichen Vaters nicht möglich wäre. Das Recht in Österreich gehe von dem Grundsatz aus, dass ein Kind aus einer Verbindung von Mann und Frau entsteht. 

Rechtslage in der Schweiz

In der Schweiz dürfen Ehepaare sowie Einzelpersonen Kinder adoptieren, wenn sie gewisse Voraussetzungen erfüllen. Ob die Einzelperson homo- oder heterosexuell ist, spielt im Gesetz keine Rolle. Homosexuelle Paare, die in eingetragener Partnerschaft leben, können keine Kinder adoptieren.

(sda/krua)