Schweiz
Zuppiger droht bedingte Freiheitsstrafe
Die Erbschafts-Affäre hat definitiv juristische Folgen für den früheren SVP-Nationalrat Bruno Zuppiger. Weil er Teile des Nachlasses einer früheren Mitarbeiterin abgezweigt haben soll, erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Veruntreuung.
Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich hat gegen den ehemaligen SVP-Nationalrat Bruno Zuppiger und einen ehemaligen Mitarbeiter seiner Zuppiger & Partner AG Anklage wegen Veruntreuung erhoben. Sie beantragt dem Bezirksgericht Zürich bedingte Freiheitsstrafen von je 13 Monaten.
Die Beschuldigten hätten gestanden, bei der Abwicklung einer Erbschaft für eine verstorbene Mitarbeiterin insgesamt rund 240'000 Franken in die eigene Tasche geschleust zu haben, teilte die Anklagebehörde mit. Mit dem Geld, das eigentlich für zwei gemeinnützige Organisationen bestimmt war, sollen Verbindlichkeiten der Firma beglichen worden sein.
Zuppiger fühlt sich von Gegenseite getäuscht
Bruno Zuppiger will sich während des laufenden Verfahrens nicht zum Fall und zu seiner Person äussern. In einer Stellungnahme zeigte er sich jedoch enttäuscht über das Verhalten der Gegenseite: Nachdem der volle Betrag mit Zinsen an die Erben ausgezahlt worden sei, sei eine Vereinbarung unterzeichnet worden, in der sämtliche Details – auch ein gegenseitiges Stillschweigen – geregelt worden seien. Dieses Stillschweigen sei von der Gegenpartei jedoch verletzt worden. «Allein aufgrund der Veröffentlichung durch die ‹Weltwoche› und ohne dass ein Kläger vorhanden gewesen wäre, kam es zu einem Verfahren vor der Justiz», schreibt Zuppiger.
Die Anklageerhebung erfolgt im sogenannten abgekürzten Verfahren, das es erst seit 2011 gibt. Dies ist immer dann möglich, wenn Beschuldigte ihre Schuld im Wesentlichen eingestehen und die Zivilforderungen im Grundsatz anerkennen. In diesem Falle muss nicht mehr über sämtliche Einzelheiten Beweis geführt werden.
In einem solchen Fall wird das Geständnis zu einem Anklageentwurf verarbeitet. Die Anklageschrift wird dann dem Gericht in Form eines Urteilsvorschlages unterbreitet. Dieses muss dann lediglich noch prüfen, ob die Durchführung des abgekürzten Verfahrens rechtmässig und angebracht ist, die Anklage mit dem Ergebnis der Hauptverhandlung und den Akten übereinstimmt und die beantragten Sanktionen angemessen sind.
Im Fall Zuppiger seien die Akten dem Gericht bereits überwiesen worden, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Wann die Verhandlung stattfinden wird, ist noch nicht bekannt. Die Strafprozessordnung sieht vor, dass die Beschuldigten daran teilnehmen und den Sachverhalt anerkennen müssen.
Politischer Fall
Die Erbschafts-Affäre, bei der es um die Verteilung des Nachlasses einer verstorbenen Mitarbeiterin an zwei gemeinnützige Organisationen geht, war im Dezember 2011 in einem Artikel der «Weltwoche» publik gemacht worden. Die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin gegen Zuppiger und seinen Mitarbeiter eine Strafuntersuchung wegen Veruntreuung und ungetreuer Geschäftsbesorgung ein. Für den SVP-Politiker hatte dies weitreichende Konsequenzen.
Nach Bekanntwerden der Erbschaftsaffäre musste er im Dezember 2011 kurz vor der Bundesratswahl seine Kandidatur zurückziehen. Später verlor er auch den Posten als Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbandes und die Unterstützung der Zürcher SVP.
Fehler eingeräumt
Am 10. September dieses Jahres zog Zuppiger dann den endgültigen Schlussstrich unter seine Politkarriere. Am ersten Tag der Herbstsession erklärte er nach fast 13 Jahren den sofortigen Rücktritt aus dem Nationalrat.
Zuppiger räumte in seinem Rücktrittsschreiben ein, Fehler begangen zu haben und zeigte sich bereit, die zu erwartende Strafe zu akzeptieren. Er betonte aber auch, dass keine Dritten zu Schaden gekommen seien. Nachdem die betroffenen Organisationen interveniert und mit Klagen gedroht hatten, bezahlte Zuppiger den vollen Betrag mit Zinsen an diese aus.
(sf/krua;schubeca)



