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Schweiz

Bundesanwaltschaft klagt Kurden wegen Terror-Propaganda an

Montag, 1. Oktober 2012, 14:54 Uhr, Aktualisiert 20:30 Uhr

Die Bundesanwaltschaft (BA) hat zwei in der Schweiz lebende Kurden angeklagt. Den Brüdern wird Beteiligung an einer kriminellen Terrororganisation vorgeworfen, die zum Netz der Al-Kaida gehört. Beide befinden sich derzeit auf freiem Fuss.

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Die Angeklagten sollen eine islamistische Terrorgruppe unterstützt haben (Tagesschau 01.10.2012, 19:30 Uhr)

Laut der Anklage hat der ältere der beiden aus dem Irak stammenden Brüder unter Führung von Mullah Krekar, dem Gründer der Terrororganisation Ansar al Islam, eine neue terroristische Organisation gegründet und geführt. Diese war innerhalb des Netzwerks der Al-Kaida angelegt und sollte für sie Websites zur Terrorpropaganda betreiben.

Asyl in der Schweiz

Die Websites dienten dazu, Botschaften von Al-Kaida zu verbreiten und Propaganda für Terroranschläge zu machen. Die Organisation war aber auch ausserhalb des Internets aktiv. Sie vertrieb Zeitschriften und Bücher und sammelte Spenden, schreibt die BA in ihrem Communiqué.

Der jüngere Bruder war demnach nicht im Kader der Organisation. Er soll aber auf den Internetplattformen der Organisation seines Bruders aktiv gewesen sein. Ihm wirft die BA daher vor, dass er das Netzwerk der Al-Kaida beim Verfolgen und Durchsetzen seiner Ziele unterstützt haben soll.

Das angeklagte Brüderpaar stammt aus dem Irak und hatte in der Schweiz einst Asyl erhalten. Die beiden waren als Flüchtlinge anerkannt worden.

Dieser Schritt wurde inzwischen vom Bundesamt für Migration widerrufen, wogegen allerdings noch Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht hängig sind.

Männer müssen sich wöchentlich melden

Laut früheren Angaben wurden die beiden Beschuldigten im November 2008 in Basel verhaftet. Jacqueline Bühlmann, Mediensprecherin bei der Bundesanwaltschaft, bestätigt eine Inhaftierung der beiden: «Der ältere Bruder befand sich 13 Monate, der jüngere etwa zehneinhalb Monate in Untersuchungshaft.»

Danach seien sogenannte Ersatzmassnahmen angeordnet worden. «Das heisst, die Beschuldigten befinden sich zwar auf freiem Fuss», sagte Jacqueline Bühlmann. «Sie müssen sich jedoch seit ihrer Haftentlassung allwöchentlich bei einem (inländischen) Polizeiposten melden und ihre Ausländerausweise C, Reiseausweise sowie die irakischen Identitätskarten bleiben beschlagnahmt.»

Für beide gilt die Unschuldsvermutung.

(sf/buet/buev; krua)