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Schweiz

Fall Mörgeli: Kündigung ist jetzt ausgesprochen

Freitag, 28. September 2012, 12:55 Uhr, Aktualisiert 21:03 Uhr

Jetzt ist es definitiv: Christoph Mörgeli, Konservator des Medizinhistorischen Museums der Universität Zürich (UZH), muss gehen. Die Uni-Leitung hat die vor einer Woche angekündigte Entlassung ausgesprochen. Mörgeli kann sein Büro nur noch nach Absprache benutzen.

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Mörgeli definitiv entlassen (Schweiz aktuell, 28.09.2012)

Das Arbeitsverhältnis wird unter Einhaltung der sechsmonatigen Kündigungsfrist per 31. März aufgelöst. Er erhält noch ein halbes Jahresgehalt, wie die UZH mitteilte. Laut UZH gibt es zwei Gründe für die Kündigung: Erstens ungenügende Leistung und zweitens illoyales Verhalten.

Der Gekündigte hat die Möglichkeit, gegen die Kündigung und die Freistellung innert 30 Tagen bei der Rekurskommission der Zürcher Hochschulen zu rekurrieren. Den Entscheid der Kommission kann er ans Verwaltungsgericht des Kantons Zürich weiterziehen. Und schliesslich kann er eine bundesgerichtliche Beurteilung der Angelegenheit verlangen.

Ziele nicht erfüllt

Laut UZH-Leitung ist Mörgeli seinen Pflichten als Konservator und als Verantwortlicher der Objektsammlung «ungenügend nachgekommen». Bei der Mitarbeiterbeurteilung (MAB) vom Februar 2012 war seine Leistung als ungenügend beurteilt worden. Es wurden Ziele vereinbart, die im Hinblick auf die geplante zweite MAB am 21. September «klar nicht erreicht» wurden.

Mörgeli versus Uni: Eine jahrelange Vorgeschichte

Die jährlichen Berichte des Medizinhistorischen Instituts zeigen, wie sich das Verhältnis zwischen Christoph Mörgeli und seinen Vorgesetzten sukzessiv verschlechterte. Erfahren Sie hier mehr darüber.

Zudem habe Mörgeli «die Loyalitätspflicht gegenüber der Universität Zürich schwer verletzt und das Vertrauensverhältnis massiv und unwiederbringlich zerstört». Dieser Vorwurf bezieht sich gemäss Mitteilung beispielsweise auf die verbalen Angriffe gegenüber seinem direkten Vorgesetzten Flurin Condrau und die Mobbingvorwürfe gegenüber Mitarbeitenden der Universität.

Mörgeli selbst sieht dies anders. Er macht eine politisch motivierte Kampagne geltend. Als bekannter SVP-Nationalrat werde er an der UZH nicht mehr geduldet. In einem Gespräch mit «TeleZüri» hatte Mörgeli am Donnerstag angekündigt, er werde sich mit allen Mitteln wehren.

Professorentätigkeit weiter möglich

Unirektor Andreas Fischer hatte am vergangenen Freitag die Kündigung und Freistellung von Mörgeli angekündigt. Dieser hatte daraufhin Anspruch auf rechtliches Gehör. Sein Anwalt reichte der UZH eine Stellungnahme ein.

Nach Überprüfung des Schreibens sei die UZH zum Schluss gekommen, «dass das Anstellungsverhältnis mit Prof. Mörgeli zu kündigen und er per sofort freizustellen sei». Zum Inhalt der Stellungnahme sagte Unirektor Andreas Fischer nichts.

Seine wissenschaftliche Tätigkeit als Titularprofessor kann der Gekündigte weiterführen. Laut Mitteilung sieht die UZH diesbezüglich den Abschluss einer separaten Vereinbarung vor.

Für alle Szenarien vorbereitet

Aufgrund der Freistellung habe Mörgeli nun «nicht mehr unbeschränkt Zugang» zu den Uni-Räumlichkeiten, sagte Fischer – Hausverbot habe er aber nicht. Als Titularprofessor könne er problemlos Räume wie etwa die Bibliothek benutzen.

Zutritt zu seinem Büro hat Mörgeli ab sofort nur noch nach Absprache. Dies und der Zeitpunkt, bis wann er es zu räumen hat, werde noch genau zu regeln sein, sagte Fischer der sda.

Die UZH bereite sich «auf alle möglichen Szenarien vor». Es sei Mörgelis gutes Recht, sich zu wehren und auch juristisch gegen die Kündigung vorzugehen. «Wir sind für weitere Auseinandersetzungen vorbereitet», so der Uni-Rektor.

Mörgelis Abgang hat laut Fischer keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Medizinhistorische Museum. Zur Zeit laufe keine Sonderausstellung und die Dauerausstellung bleibe wie gewohnt geöffnet. Eine mittel- und längerfristige Lösung zu finden, sei nun Aufgabe von Institutsleiter Flurin Condrau.

(sda/weis; rufi)