Schweiz
Gefängnisse platzen aus allen Nähten
In den nächsten Jahren dürften in Schweizer Gefängnissen laut einem Bericht rund 880 Haftplätze fehlen. Ein Grund: Psychisch geschädigte Straftäter würden immer mehr in geschlossene Anstalten eingewiesen, statt in offene Kliniken.
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Rund 880 Haftplätze fehlen in den kommenden Jahren in Schweizer Gefängnissen. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht, den eine Arbeitsgruppe der drei Schweizer Strafvollzugskonkordate ausgearbeitet hat. Die grösste Lücke besteht im geschlossenen Strafvollzug, wo es 440 Plätze braucht, und im geschlossenen Massnahmenvollzug, wo 200 Plätze nötig sind.
Das habe mit dem zunehmenden Sicherheitsbedürfnis zu tun, sagt Peter Fäh, Leiter der Arbeitsgruppe vom Amt für Justizvollzug des Kantons Solothurn. Der Bericht kommt zum Schluss, dass die Gerichte seit einigen Jahren immer mehr Menschen zu stationären therapeutischen Massnahmen verurteilen. Diese kommen zur Anwendung, wenn ein Täter Verbrechen oder Vergehen begangen hat, weil er psychisch schwer gestört ist.
Eindrückliche Zahlen
Die Zahlen sind eindrücklich: Zwischen 2007 und 2010 sind allein in der Deutschschweiz 333 Menschen zu stationären Massnahmen verurteilt worden. Aber nur 88 wurden im gleichen Zeitraum entlassen.
Dabei fahren die einweisenden Behörden immer häufiger die harte Tour: Seit fünf Jahren lässt das Strafgesetzbuch zu, dass sogenannt «psychisch schwer Gestörte» statt in eine Klinik, in eine geschlossene Anstalt eingewiesen werden. Es bestehe die Tendenz, davon Gebrauch zu machen, stellt der Bericht fest.
So komme es, dass sich psychisch Hochauffällige mit relativ geringfügigen Straftaten hinter hohen Mauern wieder fänden, obschon sie eigentlich eine Behandlung in einer offenen psychiatrischen Anstalt benötigten. Dazu komme eine zunehmend restriktive Entlassungspraxis.
«Hypersicherung»
Immer weniger Täter würden heute nach zwei Dritteln der verbüssten Strafe bedingt entlassen, sondern erst später oder gar nicht. Von einem neuen Phänomen der «Hypersicherung» spricht der Bericht.
Den Begriff geprägt, hat der Direktor der grössten geschlossenen Schweizer Strafanstalt Pöschwies, Ueli Graf. Er macht sich grosse Sorgen ob dieser Entwicklung und stellt fest: «Es gibt auch bei uns kein Nullrisiko. Es ist mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit verbunden, dass ein Mensch wieder rückfällig wird. Und wir können nicht alle Leute im geschlossenen Vollzug zurückbehalten.»
Augenmass wäre vonnöten, sagt Anstaltsdirektor Graf. Und die Erkenntnis, dass sich die totale Härte im Strafvollzug nicht mit unserem liberalen Rechtsstaat vertrage. Mehr noch: «Es ist nicht im Sinne unseres modernen Strafgesetzbuches», sagt Graf.
Hohe Betriebskosten
Die «Hypersicherung» komme die Gesellschaft letztlich teuer zu stehen. Plätze im Strafvollzug seien schon von der baulichen Seite nicht gerade günstig. Und die Betriebskosten seien relativ hoch, begründet Peter Fäh, der die Anstaltsplanung verantwortet.
Ueli Graf von der Anstalt Pöschwies stellt sich die Frage: Wieviele Leute, die heute im geschlossenen Vollzug seien, könnten auch offen untergebracht werden? «Es ist eine Frage der Optik, wie viel Sicherheit und Gewissheit sie wollen, dass sogenannt 'nichts passiert'.» Der Schweiz steht eine Debatte über Sinn und Unsinn von hartem Durchgreifen im Strafvollzug bevor.



