Schweiz
Fall Tinner: Urteil mit Fragezeichen
Entspricht die im Fall Tinner verhängte Strafe wirklich der Schwere der Taten? Das Bundesstrafgericht in Bellinzona tat sich in dieser Frage schwer. Die Ankläger auch: Schuld daran sei aber die Aktenvernichtung, so der Tenor.
Nur zähneknirschend hat das Bundesstrafgericht dem Deal im Tinner-Prozess zugestimmt. Bundesanwalt Michael Lauber kann das Gericht und seine Kritik sehr gut verstehen. Er sei beeindruckt gewesen von der Offenheit und den klaren Worten bei der Urteilsverkündung. Es habe nun einmal aufgrund der eingeschränkten Beweislage und der Komplexität der Umstände harte Verhandlungen gebraucht, um zu dieser Lösung zu kommen.
Zur Aktenvernichtung äusserte sich Lauber ausweichend: «Fakt ist, dass Akten vernichtet wurden. Fakt ist auch, dass es sehr komplexe politische Umstände gab. Fakt ist, dass die Geschäftsprüfungsdelegation klar festgestellt hat, dass das unverhältnismässig ist. Dies war aber alles nicht Gegenstand der heutigen Verhandlung, es war eine Randbedingung und die wurde in der Anklageschrift auch entsprechend berücksichtigt.» Dennoch: Mit mehr Beweisen hätte die Bundesanwaltschaft anders arbeiten können, hält Lauber fest.
«Zentraler Punkt: Aktenvernichtung»
Peter Lehmann, Staatsanwalt des Bundes, kann die Bedenken des Gerichts sehr gut nachvollziehen. «Es ist eine schlechte Ausgangslage, wenn man in einer Verhandlung wenig Beweise hat – und wenn es ein Damoklesschwert gibt: Freisprüche und allenfalls auch noch Entschädigungen für die beschuldigten Personen.»
Für Lehmann ist die Aktenvernichtung in diesem Verfahren sicher ein zentraler Punkt. Denn: Eine Strafverfolgungsbehörde könne vor Gericht nicht ohne Beweismittel auftreten. Zudem fragt sich der Staatsanwalt des Bundes, ob dann ein «fair trial» (faires Verfahren), wie es die europäische Menschenrechtskonvention vorschreibt, überhaupt noch gegeben ist.
«Es bleibt vieles im Dunkeln»
Fragezeichen unter das Verfahren setzen auch externe Beobachter, wie etwa Jürg-Beat Ackermann, Professor für Strafrecht der Universität Luzern. Bei dem abgekürzten Verfahren gebe kein Beweisverfahren – verschiedene Prinzipien des Strafprozesses im höchsten Masse strapaziert. «Es bleibt vieles im Dunkeln», so Ackermann.
Auch Thomas Fleiner, emeritierter Staatsrechtsprofessor der Universität Freiburg, kritisiert Aspekte des Prozesses – so etwa die Aktenvernichtung und damit die fehlenden Fakten. «Ich bin der Meinung, diese Vernichtung war eine Verletzung der Rechtsstaatlichkeit», so Fleiner zu «SF Online» «Ein Gericht kann einen fairen Prozess nur durchführen, wenn es über alle Informationen verfügt und sich auch diese Informationen beschaffen kann.» Diese Voraussetzung habe in diesem Verfahren gefehlt.
(sf/hues)



