Schweiz
Fall Tinner: Bundesstrafgericht bestätigt Deal
Das Bundestrafgericht in Bellinzona hat im Atomschmuggel-Prozess die Einigung der Familie Tinner mit der Bundesanwaltschaft akzeptiert. Friedrich, Urs und Marco Tinner müssen keine Gefängnisstrafe mehr verbüssen. Allerdings äusserte das Gericht mehrere Vorbehalte am Deal.
Das Bundesstrafgericht bestätigte die in der Anklageschrift beantragten Strafen. Es verurteilte Urs und Marco Tinner zu einer 50- respektive 41-monatigen Freiheitsstrafe und ihren Vater Friedrich zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung.
Die Angeklagten bleiben damit auf freiem Fuss, da die Söhne ihre Strafen bereits abgesessen haben und die Strafe des Vaters eine bedingte war. Die Angeklagten hatten sich bereits früher schuldig erklärt. Sie haben gegen das Kriegsmaterialgesetz verstossen.
Vorbehalte am Deal
Das Gericht sprach die Angeklagten des Verstosses gegen das Kriegsmaterialgesetz schuldig. Sie tragen auch die Verfahrenskosten in der Höhe von 400'000 Franken.
Das Gericht hat allerdings mehrere Vorbehalte am Deal angebracht. So fiel ihm die Beurteilung schwer, ob die verhängten Strafen wirklich der Schwere der Taten gerecht würden. Die Richter riefen in Erinnerung, dass Friedrich Tinner die Hauptrolle in dieser langen Affäre spielte. Zudem erachtete das Gericht die Zusammenarbeit mit den amerikanischen Behörden keineswegs als strafmildernd. Vielmehr handle es sich um eine unerlaubte Massnahme.
Die Richter fragten sich weiter, aus welchen Gründen die Tinners davon absahen, die Schweizer Behörden vor dem Risiko einer Verletzung des Atomwaffensperrvertrages zu warnen, obschon die amerikanischen Behörden davon in Kenntnis gesetzt wurden. Angesichts der Nachteile eines normalen Verfahrens, die vor allem auf die Aktenvernichtung wichtiger Teile des Dossiers zurückzuführen seien, akzeptierte das Bundesgericht letztlich den vorgeschlagenen Deal der Bundesanwaltschaft.
Das abgekürzte Verfahren
Anfang 2011 wurde das sogenannte abgekürzte Verfahren neu in die eidgenössische Strafprozessordnung eingeführt. Es stammt aus der angelsächsischen Rechtstradition. Voraussetzung für dessen Anwendung ist ein Geständnis des Beschuldigten, die Zustimmung von allfälligen Geschädigten sowie eine Strafe von unter fünf Jahren.
Milde Strafen dank Deal
Sie haben jahrelang die Herstellung von Atomwaffen gefördert. Dafür müssen Friedrich Tinner sowie seine beiden Söhne Urs und Marco nicht mehr ins Gefängnis. Lesen Sie hier mehr zum Deal mit der Bundesanwaltschaft.
Das abgekürzte Verfahren ist ein ausgehandeltes Tauschgeschäft: Geständnis gegen eine mildere Strafe. Das letzte Wort hat allerdings das Gericht. Falls alles zutrifft, erhebt es die Anklage zum Urteil. Falls das Gericht die Anklage im abgekürzten Verfahren jedoch ablehnt, muss ein ordentliches Verfahren durchgezogen werden.
(sf/sda/hues: rufi)






