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Urteil zu «Erika»-Tankerunglück bestätigt
Rund 20'000 Tonnen Öl waren ausgelaufen, hunderttausende Tiere verendet. Das Tankerunglück «Erika» verursachte 1999 eine schwere Ölpest vor der französischen Atlantikküste. Jetzt bestätigte das höchste französische Gericht Urteile gegen den Energiekonzern Total und andere Beteiligte.
Strafrechtlich blieb das Tankerunglück damit nicht folgenlos. Die Richter des Kassationshofes teilten die Ansicht des Generalanwalts nicht. Dieser hatte die französische Justiz nicht für zuständig angesehen.
Katastrophale Ölpest
Der Tanker «Erika» lief Mitte Dezember 1999 – mit knapp 31'000 Tonnen Schweröl beladen – aus dem Hafen Dünkirchen aus. Auf dem Ärmelkanal geriet er in einen heftigen Sturm mit bis zu 14 Meter hohen Wellen. Laut damaligen Medienberichten sollen sich am Tanker bis zu drei Meter lange und 15 Zentimeter breite Risse gebildet haben.
Südlich der Hafenstadt Brest, jedoch ausserhalb der französischen Territorialgewässer, brach der Tanker auseinander und sank. Rund 20'000 Tonnen des geladenen Schweröls liefen aus und verursachten an der Küste eine katastrophale Ölpest. Hunderttausende Vögel und Meerestiere verendeten qualvoll.
Total muss Schadenersatz zahlen
Der Öltanker «Erika» war von der Firma Total angemietet. Total wurde 2007 der Prozess gemacht. 2008 verurteilte ein französisches Gericht das Unternehmen – wie auch den Eigentümer und Reparaturfirma – zu Schadensersatzzahlungen.
Der französische Mineralölkonzern erhob Einspruch gegen das Urteil, der jedoch abgelehnt wurde. Das Oberste Gericht Frankreichs bestätigte nun die Ablehnung des Einspruchs.
(sda/zinv;schj)



