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Schweiz

Nationalrat ist gegen Schnellgerichte für Hooligans

Montag, 24. September 2012, 19:26 Uhr, Aktualisiert 21:00 Uhr

Der Nationalrat hat eine Motion der Sicherheitspolitischen Kommission abgelehnt. Diese wollte Hooligans künftig direkt im Stadion zur Rechenschaft ziehen. Damit liebäugelt dafür der Kanton Zürich, dessen Kantonsrat «unverbesserliche» Fans an die Kandare nehmen will.

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Die Motion der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats (SIK) zielte auf eine schweizweit gültige Rechtsgrundlage, damit die betroffenen Kantone vor allem für Fussballspiele Schnellgerichte einführen können. Sie wurde mit 101 zu 66 Stimmen bei 7 Enthaltungen abgelehnt.

Sache der Kantone

Schnellgerichte – wie sie etwa im Kanton St. Gallen praktiziert werden – gehen dem Nationalrat zu weit. Er folgte deshalb der Empfehlung von Bundesrätin Doris Leuthard: Eine entsprechende Gesetzesvorlage würde die Kompetenzen der Kantone beschneiden, sagte sie.

Die geltende Strafprozessordnung ermöglicht es den Kantonen bereits heute, Schnellgerichte einzuführen – bei Bedarf und wenn sie die nötigen Ressourcen aufbringen. Verschiedene Kantone wenden diese Praxis bei kleineren Delikten an.

Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) hatte sich Anfang 2012 auf die Verschärfungen geeinigt. Bisher ist das neue Konkordat erst in den Kantonen St. Gallen und Appenzell-Innerrhoden rechtskräftig. In Uri läuft gegenwärtig die Referendumsfrist. In Luzern ist die Vorlage wie in Zürich auf Parlamentsebene hängig.

Zürich will härter zupacken

In Sachen Hooligans will der Kanton Zürich härter durchgreifen. Der Zürcher Kantonsrat hat in erster Lesung das Gesetz zum Beitritt zum verschärften Hooligan-Konkordat durchberaten. Rayonverbote könnten mit dem neuen Instrumentarium für bis zu drei Jahre verhängt werden statt wie bisher für ein Jahr.

Zudem würden auch die Zugangs- und Personenkontrollen verschärft. So würde etwa das Tragen eines Ausweises beim Stadionbesuch Pflicht.

Inhaltlich kann der Kanton Zürich allerdings am neuen Konkordat gar nichts ändern. Entscheiden kann er nur über Beitritt oder Nicht-Beitritt.

Stimmt das Kantonsparlament dem Beitritt zu muss der Regierungsrat die Referendumsfrist abwarten und kann dann das Datum der Inkraftsetzung bestimmen. Lehnt es die Vorlage ab, bleibt das alte Konkordat aus dem Jahr 2010 gültig.

SBB können Fans Transport verwehren

Weiter stärkte der Nationalrat dem Bundesrat für die Gesetzesänderung beim Hooligan-Transport den Rücken. Er nahm eine Motion der SIK an, die den Bahnunternehmen beim Transport von Sportfans mehr Rechte einräumen will.

Der Bundesrat hat bereits solche Massnahmen aufgegleist und im vergangenen Juni eine Gesetzesänderung in die Vernehmlassung geschickt.

Demnach sollen die SBB und andere Bahnen Fussballfans dazu verpflichten können, in einem Extrazug zu einem Spiel zu reisen. Ansonsten können sie den Sportfans die Beförderung verweigern – selbst wenn diese ein Billett gekauft haben.

Die Vernehmlassung dauert noch bis zum 11. Oktober. Verkehrsministerin Leuthard kündigte an, dass die Vorlage zur Revision des Personenbeförderungsgesetzes bis spätestens im zweiten Quartal 2013 zu erwarten sei.

(sda/schubeca;horm)