Schweiz
Pauschalsteuer: Alter Zopf wieder im Gespräch
Bereits 1862 hat der Kanton Waadt eine Art Pauschalsteuer für nichterwerbstätige Ausländer eingeführt. Damals waren touristische und wirtschaftlichen Interessen ausschlaggebend. Das im 19. Jahrhundert eingeführte System generierte 2010 dem Kanton Waadt rund 700 Mio. Franken.
In der Mitte des neunzehnten Jahrhunderts wird das Gebiet rund um den Genfersee ein Mekka für den internationalen Tourismus. Durch den Bau von Hotels, Residenzen und der Eisenbahn gewann der Kanton Waadt an grosser Attraktivität.
Vermögende Privatpersonen, oft ausländischer Herkunft, liessen sich deshalb an den Ufern des Genfersees nieder. Damit die Wohlhabenden wegen der Steuerbelastung nicht abwandern, beschliesst die Regierung ihnen steuerliche Vorteile zu bieten.
In der Schweiz wohnhafte Ausländer, die im Kanton keiner Arbeit nachgehen, sind erst nach zwei Jahren steuerpflichtig. Dabei müssen sie nur die Vermögen im Kanton versteuern.
Interventionen zur Abschaffung
Die tatsächliche «Geburtsstunde» der Aufwandbesteuerung ist jedoch der 10. Dezember 1948, als sich die Kantone mit dem Abschluss des «interkantonalen Konkordats über den Ausschluss von Steuerabkommen» über einheitliche Regelungen in der Anwendung der Pauschalbesteuerung einigen. Ihnen folgt ein knappes Jahr später der Bund.
Die meisten Kantone führen im Anschluss an den Konkordatsbeitritt Bestimmungen zur Aufwandbesteuerung ein. Im Dezember 1990 wird schliesslich die Aufwandbesteuerung auf Kantons- und Bundesebene weiter angepasst.
Die heutige Pauschalbesteuerung
Ausländische Millionäre können auf kantonaler wie auf eidgenössischer Ebene von der Pauschalbesteuerung profitieren.
Voraussetzung dafür ist, dass sie in der Schweiz keine Erwerbstätigkeit ausüben. Statt dem effektiven Einkommen und Vermögen werden sie pauschal aufgrund ihrer mutmasslichen Lebenshaltungskosten besteuert (Aufwandbesteuerung).
Konkret müssen sie bloss einen Pauschalbetrag – in der Regel den fünffachen Mietwert ihrer Wohnung oder den doppelten Pensionspreis – als Einkommen versteuern. Auf diesem Betrag wird ihnen der jeweilige ordentliche Steuersatz verrechnet.
Über die Pauschalbesteuerung wird am kommenden Abstimmungswochenende in den Kantonen Bern und Basel-Landschaft abgestimmt. Ausserdem ist eine eidgenössische Volksinitiative der Alternativen Linken mit dem Titel «Schluss mit Steuerprivilegien für Millionäre» in der Pipeline.
Als erster Kanton hatte Zürich 2009 diese Besteuerungsart per Volksentscheid abgeschafft. 2011 und 2012 folgten Schaffhausen und Appenzell Ausserrhoden. Am Mittwoch entschied sich auch der Grosse Rat von Basel-Stadt für die Abschaffung.
In den Kantonen Luzern, St. Gallen und Thurgau verwarf das Volk zwar entsprechende Initiativen, erhöhte aber die Hürden für die Pauschalbesteuerung.
(sf/weis;schj)







