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Schweiz

Arbeitsrechtler widerspricht Mörgeli

Georg Humbel, «10vor10»
Donnerstag, 20. September 2012, 19:31 Uhr, Aktualisiert 19:59 Uhr

Droht Christoph Mörgeli morgen die Entlassung? Der SVP-Nationalrat ist überzeugt, dass dies rechtlich gar nicht möglich sei. Der Arbeitsrechtler Thomas Geiser widerspricht. Und Bildungsdirektorin Regine Aeppli hält an ihren Aussagen fest.

SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli geht davon aus, dass die Universität Zürich ihm morgen nicht kündigen kann. Er verweist dabei auf eine «Mitarbeiterbeurteilung» vom 10. Februar 2012. In dieser Mitarbeiterbeurteilung, die dem Schweizer Fernsehen vorliegt, erhält Mörgeli die Gesamtbeurteilung «Ungenügend».

Umstrittenes Arbeitsverhältnis (10vor10, 20.09.2012)

Doch darin steht auch: «Am 21.9.2012 wird eine zweite Mitarbeiterbeurteilung durchgeführt. Sollten die anlässlich der am 10. Februar 2012 durchgeführten Mitarbeiterbeurteilung vereinbarten Ziele nicht erreicht werden, und die zweite Mitarbeiterbeurteilung wieder ungenügend ausfallen, wird mit der zweiten Mitarbeiterbeurteilung sodann eine Bewährungsfrist von sechs Monaten angesetzt.« Erst dann, in 6 Monaten, wäre eine Entlassung überhaupt möglich, argumentiert Mörgeli gegenüber «10vor10».

Bild Mörgeli am Telefon.
Unterschiedliche Meinungen: Mörgeli glaubt, dass ihm keine Entlassung droht. keystone

Die Zürcher Bildungsdirektorin Regine Aeppli stellte dies gestern in der «Rundschau» anders dar. Sie bestätigte, dass morgen eine zweite, ausserordentliche Mitarbeiterbeurteilung stattfinden werde. Auf die Frage der «Rundschau»: «Was passiert wenn die Personalbeurteilung negativ ist?», sagte Aeppli: «Dann wird die Kündigung ausgesprochen und Christoph Mörgeli der Lohn weitere sechs Monate gezahlt.»

Kritik war Mörgeli schon früher bekannt

Am Mittwoch hatte Regierungsrätin Aeppli richtig gestellt, dass Christoph Mörgeli bereits im November 2011 mit der Kritik an seiner Arbeit konfrontiert worden sei. 

Mörgeli hatte zuvor behauptet, die Kritik an seiner Arbeit sei ihm neu. Und sein Anwalt hatte nachgedoppelt: «Mörgeli muss alles aus der Presse erfahren.»

Christoph Mörgeli kritisiert heute diese Aussagen: «Frau Aeppli hat gestern nicht korrekt informiert». Eine Entlassung sei morgen gar nicht möglich, so Mörgeli und verweist auf den Inhalt der «Mitarbeiterbeurteilung» vom Februar 2012.

Regine Aeppli hält an Ihrer Darstellung fest

Bildungsdirektorin Regine Aeppli hat «10vor10» heute schriftlich erklärt, sie halte an ihren in  der »Rundschau« gemachten Aussagen fest. »Das Personalgesetz des Kantons Zürich erlaubt das erwähnte Vorgehen«, so Aeppli weiter. Die Bildungsdirektorin hält weiter fest: »Eine weitere Kommunikation in dieser Sache erfolgt morgen Freitag, den 21. September durch die Universität Zürich.

Arbeitsrechtler widerspricht Mörgeli

Könnte die Universität Zürich Christoph Mörgeli morgen entlassen? Der Professor für Arbeitsrecht Thomas Geiser sagt, dass eine Entlassung theoretisch morgen erfolgen könnte. Die Universität Zürich müsse sich nicht zwingend an die sechsmonatige Frist halten.

Das Personalgesetz des Kantons Zürich sieht laut Artikel 19 vor, dass auf eine Bewährungsfrist von 6 Monaten in gewissen Fällen verzichtet werden kann. «Von einer Bewährungsfrist kann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn feststeht, dass sie ihren Zweck nicht erfüllen kann», so das Personalgesetz. Die Universität Zürich und Christoph Mörgeli treffen sich morgen zur einer zweiten, ausserordentlichen «Mitarbeiterbeurteilung».