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Schweiz

Milde Strafen für Tinners dank Deal mit Bundesanwaltschaft

Dienstag, 18. September 2012, 16:02 Uhr

Sie haben jahrelang die Herstellung von Atomwaffen gefördert. Dafür müssen Friedrich Tinner sowie seine beiden Söhne Urs und Marco wohl nicht mehr ins Gefängnis. Denn die Bundesanwaltschaft hat mit den geständigen Tinners einen Deal abgeschlossen.

Friedrich Tinner hat laut Anklageschrift der Bundesanwaltschaft ab 1998 bis 2003 am internationalen Beschaffungsnetzwerk von «Abdul Qadeer Khan» mitgewirkt. Seine beiden Söhne Urs und Marco schlossen sich ihm 1999 an.

Dank Khan war es Pakistan 1998 erstmals gelungen, mehrere erfolgreiche Atomtests durchzuführen. Der Pakistaner galt seither als «Vater der pakistanischen Atombombe».

Neben der Mithilfe am Khan-Netzwerk gaben die Tinners laut Bundesanwaltschaft auch zu, an einem unbekannten Zeitpunkt mit US-Behörden zur Aufdeckung des libyschen Atomprogramms zusammengearbeitet zu haben. Eine Ausweitung der Strafverfolgung der Tinners auf den Bereich Spionage fand dennoch nicht statt. Der Bundesrat persönlich hatte dies abgelehnt, offenbar auf Druck der USA.

Deal mit der Bundesanwaltschaft

Im Normallfall würde der angeklagten Familie Tinner, Vater Friedrich und die Söhne Urs und Marco, allein wegen Widerhandlungen gegen das Kriegsmaterialgesetz Gefängnis bis Zuchthaus bis zu 10 Jahren drohen. Auch eine Busse bis zu 5 Millionen Franken wäre laut Gesetz denkbar.

Im Fall Tinner kann von Normallfall aber keine Rede sein. Trotz der Schwere der Delikte bleibt den Tinners die Höchststrafe bei Weitem erspart.

Denn die drei Angeklagten und die Bundesanwaltschaft haben sich auf ein sogenanntes «abgekürztes Verfahren» (Art. 358 Strafprozessordnung) geeinigt. Dies bedeutet, dass sich die Tinners und die Bundesanwaltschaft auf eine Anklage geeinigt haben. Die Tinners gaben darin die ihnen vorgeworfenen Taten für ein maximales Strafmass von 5 Jahren Gefängnis zu.

Die Bundesanwaltschaft hat diese Einigung zwischen den beiden Parteien in Form der «Anklageschrift im abgekürzten Verfahren» nun dem Bundesstrafgericht in Bellinzona vorgelegt. Sie sieht Strafen von 2 Jahren bis 4 Jahren und 2 Monaten vor.

Beantragtes Strafmass gegen die Tinners

Die Bundesanwaltschaft schlägt darin im Einzelnen vor, Vater Friedrich Tinner wegen Förderung der Herstellung von Kernwaffen schuldig zu sprechen und ihn mit einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten bedingt, mit einer Probezeit von 2 Jahren, zu bestrafen. Die 149 Tage in Untersuchungshaft würde auf die Strafe im Falle eines späteren Widerrufs angerechnet. Zudem soll er eine Geldstrafe von 780 Tagessätzen zu je 90 Franken (70'200 Franken) zahlen und zusammen mit seinen Söhnen die Verfahrenskosten von 400'000 Franken übernehmen.

Marco Tinner soll ebenfalls wegen Förderung der Herstellung von Kernwaffen zwischen 1999 und 2003 sowie wegen Urkundenfälschung zu einer 41-monatigen Freiheitsstrafe schuldig gesprochen werden. Marco Tinner sass von 5. September 2005 bis 23. Januar 2009 1237 Tage in Untersuchungshaft. Die Haft wird auf die Strafe angerechnet. Er hat damit seine Strafe bereits verbüsst.

Marco Tinner soll zudem eine Geldstrafe von 259 Tagessätzen zu je 30 Franken (7770 Franken) zahlen und die Kosten der amtlichen Verteidigung übernehmen. Bankvermögen in Höhe von rund 170'000 Franken werden zu Gunsten der Bundeskasse eingezogen.

Auch Urs Tinner soll der Förderung der Herstellung von Kernwaffen begangen in den Jahren 1999 bis 2003 schuldig gesprochen werden. Er soll zu 50 Monaten Gefängnis (4 Jahre und 2 Monate) bestraft werden. Auch seine Gefängnisstrafe wäre damit bereits verbüsst. Denn Urs Tinner sass zwischen 2004 und 2008 mit 1536 Tagen in Untersuchungshaft bereits über 50 Monate im Gefängnis. Auf eine Entschädigung wegen 6 Wochen Überhaft verzichtet Urs Tinner. Ihm werden Vermögenswerte in Höhe von rund 15'000 Franken eingezogen. Und auch er muss die Kosten seiner amtlichen Verteidigung bezahlen.

Das Bundesgericht entscheidet ab kommenden Montag, ob die von der Anklage beantragten Sanktionen angemessen sind. Sind die Voraussetzungen für ein Urteil im abgekürzten Verfahren erfüllt, so erhebt das Gericht die Straftatbestände und die Sanktionen der Anklageschrift zum Urteil. Der positive Entscheid wäre der Schlusspunkt in der jahrelangen Tinner-Affäre. Denn die drei Angeklagten verzichten im abgekürzten Verfahren auf Rechtsmittel.

Warum das abgekürzte Verfahren?

Der Baselbieter Ständerat Claude Janiak, der Präsident der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) von 2009, begrüsste es, dass sich Bundesanwaltschaft und die Tinners auf ein abgekürztes Verfahren einigen konnten.

Warum? Es sei erfreulich, dass überhaupt noch eine Verurteilung zu erreichen gewesen sei, sagte Janiak im Schweizer Fernsehen. Davon hätte man nicht ausgehen können.

Denn die Ermittlungen gegen die Tinners seien schwer behindert worden. Zuerst habe der Bundesrat die Ermächtigung verweigert, wegen CIA-Tätigkeiten zu ermitteln. Dann habe der Bundesrat 2007 die Vernichtung der Tinnner-Akten angeordnet und zuletzt habe das Bundesgericht 2010 entschieden, die wiedergefundenen heiklen Akten nur in Form von Platzhaltern der Strafverfolgung zur Verfügung zu stellen.

Die Angeklagten hätten Sachen gestanden, die man ihnen letztlich wegen der fehlenden Akten nicht hätte nachweisen können, so Janiak.

Bundesrat lässt heimlich Tinner-Dokumente vernichten

Die Tinner-Affäre sorgte und sorgt für mancherlei Aufregung. Mit einem Knall kamen die Vergehen der Familie Tinner Ende 2003/ Anfang 2004 ans Licht. Eine Lieferung von nuklear-technischen Material nach Libyen flog auf und der «Vater der pakistanischen Atombombe», der Ingenieur Abdul Qadeer Khan, gab den Atomschmuggel zu. In den folgenden Jahren wurden Mitarbeiter von Khans Beschaffungsnetz, unter ihnen die Tinners, verhaftet.

Während den Ermittlungen ignorierten die USA in der Folge Rechtshilfegesuche aus der Schweiz. Der damalige Bundesrat Christoph Blocher reiste im Juli 2007 nach Washington, um die Tinner-Affäre mit dem früheren US-Justizminister Alberto Gonzales zu besprechen.

Im August lehnte die Schweizer Regierung die Ausweitung der Strafverfolgung der Tinners auf den Bereich Spionage dann ab. Offenbar geschah dies auf Drängen der USA. Die Vereinigten Staaten wollten vermeiden, dass bei einem Strafverfahren die Zusammenarbeit des CIA mit den Tinners aufgedeckt würde.

Aktenvernichtung auf Druck der USA

Auf Antrag des damaligen EJPD-Vorstehers Blocher beschloss der Bundesrat im November 2007 die bei der Familie Tinner gefundenen Beweisstücke und Atomwaffen-Baupläne heimlich zu vernichten. Erst Monate später wurde die Aktenvernichtung dem Schweizer Volk publik. Die Bundesräte Pascal Couchepin, Samuel Schmid und Christoph Blocher verteidigten darauf die Aktion: Sie sei in Absprache mit der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA) erfolgt. Die Dokumente hätten ein Sicherheitsrisiko dargestellt, sagten sie.

Im August 2008 erklärte die Bundesanwaltschaft, der Bundesrat habe die Vernichtung der Tinner-Akten auf Druck der USA angeordnet. Die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) bezeichnete die Aktenvernichtung im Januar 2009 als unverhältnismässig.

Tinner-Akten im Keller vergessen

Just am 1. April 2009 tauchten dann überraschend Kopien der Tinner-Akten im Archiv der Bundesanwaltschaft auf. Sie waren der Aktenvernichtungs-Aktion des Bundesrates entgangen.

Im Juni beschloss der Bundesrat, die Tinner-Akten den Strafverfolgungsbehörden zugänglich zu machen – ausser den Dokumenten mit Atombombendesign. Damit entbrannte ein Streit mit der GPDel und den Justizbehörden, die Einsicht in alle Akten verlangen. Im Januar 2010 gab das Bundesgericht dem Bundesrat Rückendeckung: Das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt (URA) könne nur beschränkt auf die vom Bundesrat unter Verschluss gehaltenen Tinner-Akten zugreifen, so das Gericht.

Ende 2010 warf der US-Atomwaffenexperte David Albright der CIA vor, zusammen mit der Bush-Regierung versucht zu haben, ein Strafverfahren gegen die Tinners zu verhindern. Die Schweiz habe die Familie Tinner zudem jahrelang gewähren lassen. Das URA beantragte daraufhin die Anklageerhebung gegen Friedrich, Marco und Urs Tinner.

(sf/godc;horm)