Schweiz
Anklage und Verteidigung mit Hells-Angels-Urteil zufrieden
Das Bundesstrafgericht hat den Ex-Präsidenten der Zürcher Hells Angels zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Zwei mitangeklagte Mitglieder des Motorradklubs erhielten ebenfalls bedingte Strafen. Gegen den dritten wurde das Verfahren eingestellt.
Der hauptbeschuldigte frühere Präsident der Zürcher Hells Angels, der den Klub 2004 verlassen musste, wurde wegen Marihuana-Transport und -Geschäften, versuchter Erpressung sowie versuchter Freiheitsberaubung und Entführung schuldig gesprochen. Das Gericht verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren.
Ein Deutschschweizer und ein Lausanner Hells Angel wurden zu einer bedingten Geldstrafe von 240 Tagessätzen à 30 Franken beziehungsweise zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt. Gegen den vierten Beschuldigten wurde das Verfahren eingestellt. Die Verteidiger hatten Freisprüche gefordert. Der Anwalt des früheren Präsidenten, Valentin Landmann, zeigte sich im Interview mit der «Tagesschau» dennoch zufrieden mit dem Urteil.
Die Verhandlung sei sehr fair abgelaufen, die Richter hätten die Unterlagen umfassend aufarbeiten lassen. «Dass die Bundesanwaltschaft (BA) das Verfahren überhaupt losgetreten hat gegen kriminelle Organisationen, gegen organisiertes Verbrechen, ist grotesk», so Landmann. Das habe die Bürger mehrere Millionen Franken gekostet, die man besser für die «wirkliche Sicherheit des Bürgers» eingesetzt hätte.
Hausdurchsuchungen und Verhaftungen
Die BA hatte bei den Zürcher Hells Angels 2003 und 2004 umfangreiche Telefonabhörungen und Raumüberwachungen durchgeführt. Anschliessend wurden in einer grossangelegten und medienwirksamen Aktion Hausdurchsuchungen und Verhaftungen vorgenommen.
Ihren ursprünglichen Ermittlungsansatz der organisierten Kriminalität musste die BA 2010 definitiv fallen lassen, da sich der Verdacht nicht erhärten liess. Sie nahm in der Folge nur fünf einzelne Exponenten des Klubs ins Visier.
Nach Einschätzung des Bundeshaus-Redaktors Hanspeter Forster urteilte das Bundesgericht unter den gegebenen Umständen im Rahmen der Erwartungen.
Laut der BA-Sprecherin ist man seitens der Anklage mit der Beurteilung des Gerichts zufrieden. Insbesondere sei die BA befriedigt darüber, dass sich das Gericht klar zu Gunsten der Verwertbarkeit der Überwachungsmassnahmen geäussert habe.
(sda/koua/gern;mery)






