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Schweiz

Frankreichs Spirituosenbranche gegen Schutz von «Absinthe»

Montag, 17. September 2012, 17:30 Uhr

Französische Spirituosen-Hersteller haben beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht. Sie wollen nicht, dass «Absinthe» eine geschützte geografische Angabe wird. Auch Wermut-Schnaps, der nicht aus dem Neuenburger Val-de-Travers stammt, soll «Absinthe» heissen dürfen.

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Im Sommer hatte das Bundesamt für Landwirtschaft festgelegt, dass «Absinthe», «Fée verte» und «La Bleue» künftig geschützte geografische Angaben (GGA) sind. Das heisst: Nur Absinth aus dem Val-de-Travers, der nach einer bestimmten Verfahren hergestellt wird, darf noch so genannt werden. Das Gesuch um Aufnahme in die GGA-Liste stammte von den dortigen Produzenten.

42 Einsprachen dagegen lehnte das Bundesamt ab. Es argumentierte, dass es sich bei «Absinthe» nicht um einen Gattungsbegriff handle, sondern um eine traditionelle Bezeichnung, die mit dem Val-de-Travers in Verbindung gebracht werde. 22 Einsprachen stammten aus der Schweiz, 20 aus dem Ausland.

Unter den Einsprechenden waren die Föderation französischer Spirituosenhersteller (FFS) sowie die European Spirits Organisation (CEPS). Sie wollen den Entscheid des Bundesamtes nicht akzeptieren und haben deshalb beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen Beschwerde eingereicht.

Kompromiss vorgeschlagen

Die französischen und europäischen Spirituosen-Hersteller stellen sich auf den Standpunkt, dass es sich bei «Absinthe» um eine von mehreren Bezeichnungen für die Wermut-Pflanze handle. Als Kompromiss schlagen sie vor, den Begriff «Absinthe du Val-de-Travers» schützen zu lassen.

In Frankreich seinerseits laufen Bestrebungen, die Bezeichnung «Absinthe de Pontarlier» auf die Liste der geschützten geografischen Angaben zu setzen. Pontarlier liegt nahe des Val-de-Travers in Frankreich. Auch dort wird traditionell Schnaps aus Wermut hergestellt.

Eine bewegte Geschichte

Im Kanton Neuenburg wird Absinth seit dem 18. Jahrhundert produziert. Im Jahr 1910 wurde die «Fée verte» (die grüne Fee) in der Schweiz allerdings verboten. Dem Verbot vorausgegangen war ein Tötungsdelikt im waadtländischen Commugny, wo ein Weinbergarbeiter im Alkoholrausch Frau und Kinder erschossen hatte.

Das Absinth-Verbot wurde 1999 erst aus der neuen Bundesverfassung entfernt und im Jahr 2005 schliesslich auch auf Gesetzesstufe aufgehoben.

(sda/mihm;hesa)