Schweiz
Urteil: Senioren dürfen an Spitex-Kosten beteiligt werden
Der Kanton Bern darf von über 65jährigen Personen eine einkommensabhängige Beteiligung an den Kosten für Spitex-Leistungen verlangen. Laut Bundesgericht stellt die seit dem vergangenen April geltende Regelung keine Altersdiskriminierung dar.
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Die neue Regelung in der Berner Sozialhilfeverordnung sieht vor, dass sich über 65Jährige im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten an den Kosten einer Spitexpflege beteiligen müssen. Die Kostenbeteiligung beginnt, wenn steuerbares Einkommen plus ein Zehntel des steuerbaren Vermögens mehr als 50'000 Franken betragen.
Kein Verarmungsrisiko
Ab einem massgebenden Einkommen von 100'000 Franken wird die maximale Kostenbeteiligung gefordert. Das Bundesgericht hat eine dagegen erhobene Beschwerde nun abgewiesen. Nach Ansicht der Richter in Lausanne stellt die Kostenbeteiligung keine Altersdiskriminierung dar.
Die unterschiedliche Behandlung sei deshalb sachlich gerechtfertigt und verhältnismässig. Laut Gericht kann die Pflicht zur Bekanntgabe des steuerbaren Einkommens und Vermögens an die Spitex-Organisationen auch nicht als stigmatisierend angesehen werden.
Die Neuregelung war im vergangenen April in Kraft gesetzt worden, nachdem das Bundesgericht der Beschwerde die aufschiebende Wirkung verweigert hatte. Die Beteiligung der Patienten an Spitex-Kosten ist Teil eines Sparpakets des Kantons vom Sommer 2011.
Umfrage bei «Tagesschau Online»
«Tagesschau Online» führte kürzlich eine User-Umfrage durch zur Initiative für kostenlose Spitex im Aargau. Über die Hälfte sagte Nein zur Kostenbeteiligung der Patienten an den Spitex-Kosten.
(sda/mihm;galc)







