Schweiz
SRG darf nicht online werben
Die Online-Portale der SRG bleiben werbefrei. Der Bundesrat hat entschieden, dass es noch keine Notwendigkeit gebe, der SRG Internetwerbung zu erlauben. Damit hat die Regierung den Streit zwischen SRG und privaten Verlegern entschieden.
Trotz langer Verhandlungen haben die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft SRG SSR und die Verleger ihren Disput um Online-Aktivitäten und -Werbung auf SRG-Webseiten nicht gütlich beilegen können. Deshalb hat nun der Bundesrat entschieden: SRG-Webseiten bleiben werbefrei. Der Bundesrat sieht «noch keine Notwendigkeit», der SRG Online-Werbung zu gestatten, heisst es in einer Medienmitteilung.
Keine Auflagen für Online-Inhalte
Eine Lockerung des Werbeverbots erachtet der Bundesrat angesichts der positiven Werbeerträge der SRG der letzten zwei Jahre als verfrüht. Dies sei für die SRG wirtschaftlich tragbar. Grundsätzlich hält der Bundesrat aber daran fest, dass die SRG mittelfristig im Interesse der Gebührenzahler auch im Internet kommerziell tätig werden müsse.
Verleger und Präsident von Medien Schweiz Hanspeter Lebrument spricht von einer «guten Mitteilung». Die SRG brauche im Moment für die Finanzierung von Radio und Fernsehen keine Internet-Werbung – hingegen bräuchten die Verlage diese, «um die bestehende Medienvielfalt zu erhalten».
SRG-Mediensprecher Iso Rechtsteiner bezeichnet den Entscheid des Bundesrates als «salomonisches Urteil». Dagegen freut er sich über «eine gewisse ‹marge de manoevre›» im publizistischen Bereich.
Während die SRG damit ihren Streit mit den Verlegern vorerst verloren hat, gesteht ihr der Bundesrat zu, künftig «innerhalb eines klar umgrenzten Spielraums» auch nicht-sendungsbezogene Inhalte online anbieten zu können.
«Das wird uns sicher helfen, den audio-visuellen Service Public dort, wo das Publikum, die Nutzer sind, weiter zu entwickeln – und das ist das Internet», meint Rechtsteiner dazu.
Seit der Erteilung der letzten SRG-Konzession im Jahr 2007 habe sich der Abkehrtrend von den klassischen Medien hin zu den Online-Angeboten markant verstärkt, begründet der Bundesrat diesen Schritt.
(sda/sf)



