Schweiz
Keine Lockerung bei der Visumspflicht
Die Visumspflicht für Bürger aus 33 Staaten ausserhalb der EU und EFTA wird nicht gelockert. Damit soll eine unkontrollierte Zuwanderung verhindert werden. Der Aufenthalt bleibt also weiterhin auf 90 Tage beschränkt.
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Die geplante Liberalisierung sei «angesichts der aktuellen Zuwanderungsdiskussion» nicht auf die notwendige, breite Unterstützung gestossen, schreibt das Bundesamt für Migration (BFM) in einer Mitteilung. Deshalb sehe der Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt davon ab. Die Frage werde aber nächstes Jahr im Rahmen einer Optimierung des gesamten Visumsverfahrens noch einmal geprüft.
Unter anderem geht es um die Staaten Albanien, Bosnien-Herzegowina, und Mazedonien. Diese waren Knackpunkt in der Anhörung, wie Chantal Perriard vom BFM sagte. Es sei eine verstärkte Zuwanderung aus diesen Ländern befürchtet worden.
Weniger Bürokratie
Heute können Bürger aus 33 Drittstaaten in einem Zeitraum von 6 Monaten während maximal 90 Tagen ohne Visum in die Schweiz einreisen, sofern sie hier keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Vorgesehen war nun, ihnen auch dann die Visumspflicht zu erlassen, wenn sie erwerbstätig sind. Die Erwerbstätigkeit wäre jedoch weiterhin bewilligungs- und meldepflichtig gewesen.
Dies hätte zu einem Bürokratieabbau beigetragen, schreibt das BFM. Der Bundesrat hat sich nun aber darauf beschränkt, die Verordnung über die Einreise und die Visumserteilung neu zu strukturieren und zu vereinfachen. Die Verordnung sei in den letzten Jahren mehrmals revidiert worden. Darunter habe die Verständlichkeit und Lesbarkeit gelitten, heisst es in der Mitteilung.
(sda/blur;hesa)



