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Schweiz

Nachrichtenlose Vermögen sollen nach 50 Jahren aufgelöst werden

Donnerstag, 13. September 2012, 16:19 Uhr

Nachrichtenlose Vermögen auf Konten von Schweizer Banken sollen nach 50 Jahren ohne Nachricht liquidiert werden können. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat die Gesetzesänderung genehmigt. Noch ist aber unklar, wie lange Erben einen Anspruch auf die Gelder erheben können.

Die kleine Kammer sagte einstimmig Ja zur Vorlage, die das Problem der nachrichtenlosen Vermögen regeln soll. Der Nationalrat hatte die Gesetzesrevision bereits in der Frühjahrssession verabschiedet. Der Umfang der nachrichtenlosen Vermögen in der Schweiz wird auf rund 400 Millionen Franken geschätzt.

Bild Ein Schlüssel steckt im Schloss eines Schliessfaches.
Der Umfang der nachrichtenlosen Vermögen in der Schweiz wird auf rund 400 Millionen Franken geschätzt (Symbolbild). colourbox

Allerdings sind sich die beiden Räte noch nicht ganz einig: Der Nationalrat will den Konto-Inhabern nach der Kontoauflösung nochmals 50 Jahre lang einen Rechtsanspruch auf die Gelder gewähren. Mit den Verfahrensfristen würde die Verwirkungsfrist dadurch insgesamt 112 Jahre dauern. Erst dann würde das Geld an den Bund fliessen.

62 Jahre müssen genügen

Dem Ständerat ist dies zu lang. Er lehnte deshalb den 50-Jahre-Rechtsanspruch nach der Vermögensauflösung mit 29 gegen 12 Stimmen ab. Allfällige Kontoinhaber hätten bis zur Auflösung der Vermögen bereits 50 Jahre Zeit, sich zu melden, befand eine Mehrheit der kleinen Kammer. Inklusive Verfahrensfristen macht dies 62 Jahre. Das müsse genügen.

Auch Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf hatte die Ständeräte gebeten, eine Lösung zu finden, die jeweils nicht noch drei weitere Generationen beschäftige.

Historische Ereignisse nicht vergessen

Paul Rechsteiner (SP/SG) warnte vor Enteignung und appellierte an jene Ständerate, denen «das Privatvermögen nahesteht», die historischen Ereignisse nicht zu vergessen. Diese hätten gezeigt, dass es manchmal viel Zeit brauche, bis die Betroffenen ihren Rechtsanspruch anmelden könnten.

Der Bund sucht seit 1999 eine befriedigende Lösung des Problems der nachrichtenlosen Vermögen. Es soll nie mehr zu einer Affäre kommen wie in den 1990er Jahren rund um die nachrichtenlosen jüdischen Vermögen auf Schweizer Banken.

(sda/mihm; buet)