International
Weg frei für Euro-Rettungsschirm
Deutschland darf beim ständigen Euro-Rettungsschirm ESM mitmachen. Das deutsche Verfassungsgericht hat den Beitritt genehmigt. Allerdings muss sichergestellt werden, dass die Haftung Deutschlands auf die vereinbarten 190 Milliarden Euro beschränkt bleibt.
Damit kann Deutschland dem permanenten Euro-Rettungsschirm ESM unter Erklärung entsprechender völkerrechtlicher Vorbehalte beitreten. Deutschland hat bislang als einziges Euro-Land den Vertrag über den «Europäischen Stabilitätsmechanismus» ESM noch nicht ratifiziert. Erst mit der Beteiligung des grössten Mitgliedsstaats kann der Rettungsschirm in Kraft treten.
«Guter Tag für Deutschland und Europa»
Bundeskanzlerin sagte, Deutschland sende damit ein «starkes Signal an Europa». Dass die Karlsruher Richter erneut die Rechte des Parlaments gestärkt hätten, gebe allen Beteiligten Sicherheit, dem Bundestag genauso wie den Steuerzahlern in Deutschland.
Zehntausende Bürger klagten
Mehrere Gruppen von Klägern hatten in Karlsruhe Eilanträge gegen den permanenten Euro-Rettungsschirm und den europäischen Fiskalpakt für mehr Haushaltsdisziplin eingelegt. Unter den Beschwerdeführern sind der CSU-Politiker Peter Gauweiler, die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin und die Fraktion der Linken im Bundestag. Ausserdem haben sich rund 37‘000 Bürger einer Beschwerde des Vereins «Mehr Demokratie» angeschlossen.
Gerichtspräsident Andreas Vosskuhle nannte in seiner Urteilsverkündung zwei Vorbehalte: Der Rettungsschirm dürfe nicht so ausgelegt werden, dass sich der Anteil Deutschlands von 190 Milliarden Euro ohne Zustimmung der deutschen Seite – und damit des Bundestages – erhöhe. Ausserdem dürfe die Schweigepflicht für alle ESM-Mitarbeiter nicht dazu führen, dass der Bundestag nicht ausreichend unterrichtet werde.
Kein Entscheid über Sinn und Zweck
Vosskuhle wies darauf hin, dass «die wirtschaftlichen und politischen Folgen, die mit einem deutlich verzögerten Inkrafttreten der angegriffenen Gesetze aufgrund des Erlasses einer einstweiligen Anordnung verbunden sein könnten, kaum verlässlich abschätzbar» seien. Deshalb habe sich das Gericht trotz des Eilantrages Zeit mit der Entscheidung gelassen.
Das Gericht entscheide nicht über die Zweckmässigkeit und Sinnhaftigkeit des Rettungspaketes, sagte Vosskuhle. «Das ist und bleibt Aufgabe der Politik.» Niemand könne mit Sicherheit sagen, welche Massnahmen für die Bundesrepublik Deutschland und die Zukunft Europas in der derzeitigen Krise tatsächlich am besten seien.
(dpa/buet; engf)



