Krise im Euro-Land
Das letzte Wort zur Euro-Rettung?
Das deutsche Bundesverfassungsgericht steht vor einer folgenschweren Entscheidung. Heute muss es verkünden, ob Euro-Rettungsschirm und Fiskalpakt ratifiziert werden dürfen. Sagen die Richter Ja, sehen Kritiker die deutsche Demokratie eingeschränkt.
Von der Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts hängt einiges ab: Nur wenn die Richter zur Ratifizierung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und Fiskalpakt grünes Licht geben, kann die Europäische Zentralbank (EZB) wie von Mario Draghi angekündigt unbegrenzt Staatsanleihen kriselnder Länder aufkaufen.
Zwischen Markt-Unruhe und Rechtsschutz
Vor diesem Hintergrund scheint klar, dass das Bundesverfassungsgericht kaum anders entscheiden wird. Weitere Unsicherheiten im Euro-Raum würden die Märkte wohl erneut erschüttern – das kann sich auch Deutschland kaum leisten.
Die Krux für die Richter besteht darin: Einerseits sind sie sich bewusst, welche Wirkung ein Stop der Ratifizierung im Ausland hätte. Andererseits wollen sie die Rechtsschutzmöglichkeiten der Kläger nicht beschneiden, indem man die Gesetze passieren lasse und womöglich nicht mehr rückgängig zu machende Fakten schaffe.
Verfassungsbeschwerden und Eilanträge
Denn in Deutschland gibt es zahlrieche Einwände. Die Gegner des ESM-Vertrags sehen diesen als verfassungswidrig. Sie glauben, dass der Bundestag künftig nicht mehr eingreifen könne, während Deutschland gleichzeitig unbegrenzte Risiken eingehe.
Darum hatten rund 37‘000 Bürger eine Verfassungsbeschwerde des Vereins «Mehr Demokratie» unterzeichnet. Zudem reichte der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler mehrere Klagen gegen ESM und Fiskalpakt ein – zuletzt gegen die EZB-Ankündigung, unbegrenzt Staatsanleihen zu kaufen.
Worum geht es?
Das deutsche Bundesverfassungsgericht muss über Klagen gegen die Zustimmung des Bundestags und des Bundesrats zum Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und den «Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion» (Fiskalpakt) entscheiden.
Letzterer sieht Obergrenzen für Staatsschulden und Sanktionen für Verstösse vor. Ausser Grossbritannien haben alle EU-Mitglieder dem Vertrag zugestimmt.
Der ESM löst den befristeten Fonds EFSF (Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus) von 2010 ab, der mit Garantien der Euro-Staaten über 780 Mrd. Euro abgesichert ist. Der ESM beläuft sich auf 700 Mrd. Euro, wovon 620 Mrd. Garantien sind, der Rest Bareinzahlungen durch die Euro-Staaten.
Deutschland müsste noch in diesem Jahr 8,7 Mrd. Euro einschiessen, insgesamt sollen Garantien im Umfang von 190 Mrd. bereitgestellt werden.
Langwieriges Eilverfahren
Beim Urteil des Bundesverfassungsgerichts handelt es sich formal nur um eine vorläufige Eilentscheidung. Damit sollen die Märkte beruhigt werden. Dennoch wird das Votum der Richter Rückschlüsse auf ihr späteres endgültiges Urteil zulassen – und damit auf die Frage, ob ESM und Fiskalpakt mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar sind.
Zur Prüfung der Eilanträge benötigte das Gericht zwei Monate statt der sonst bei Eilverfahren mit mündlicher Verhandlung üblichen zwei bis drei Wochen. Ein endgültiges Urteil mit genauer Prüfung hätte bis zu neun Monate gedauert.
Was prüft das Gericht?
Bei diesem Zwischenverfahren nimmt das Gericht wie bei Eilanträgen grundsätzlich vorgesehen eine Folgenabwägung vor: Wie gross wäre der Schaden, wenn das Gericht ESM und Fiskalpakt jetzt stoppen, diese sich bei der späteren Prüfung der Klagen aber als verfassungskonform herausstellen? Drohen der Allgemeinheit dann schwere Nachteile, wie etwa der Vertrauensverlust des Auslands oder gar irreparable wirtschaftliche Schäden? Und was wäre im umgekehrten Fall, wenn das Gericht die Gesetze jetzt durchwinken würde, diese nachher aber doch verfassungswidrig wären?
Veto kurz nach deutschem Ja
Anfangs Sommer hatte es so ausgesehen, dass der neue Rettungsschirm und der damit verknüpfte Fiskalpakt nach langem Hin und Her im deutschen Bundestag endlich gebilligt würden. Die deutsche Bundesregierung und die Opposition hatten sich in der Frage geeinigt.
Doch nur kurz nach der Einigung verwies Bundespräsident Joachim Gauck auf die Klagenflut. Er erklärte, den Vertrag erst unterzeichnen zu wollen, wenn das Bundesverfassungsgericht darüber entschieden hat.
EZB ahmt US-Notenbank nach
Das Vorgehen der EZB – Staatsanleihen kriselnder Staaten zu kaufen – ist nicht einmalig in der Wirtschaftsgeschichte. Die US-Notenbank Fed greift seit jeher auf diese Weise in den Markt ein. Dass nun auch die EZB so handelt war höchste Zeit, erklärt US-Ökonom Barry Eichengreen gegenüber «ECO».
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(agenturen/sf/fref; schl)







