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Gauweilers Eilantrag abgelehnt – Verfassungsgericht entscheidet morgen
Das deutsche Verfassungsgericht hat den neuen Eilantrag des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler gegen das EZB-Anleihen-Kaufprogramm abgelehnt. Für sein Urteil zu den Eilanträgen gegen den Euro-Rettungsschirm ESM muss sich Europa bis am Mittwoch gedulden.
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«Der auf den 12. September [...] anberaumte Termin zur Verkündung einer Entscheidung bleibt aufrechterhalten", erklärte das Gericht.
Gauweiler unterliegt
Eine inhaltliche Begründung für seinen Entscheid nannte das Gericht zunächst nicht. Der Eurokurs verbesserte sich nach Bekanntgabe dieser Entscheidung deutlich.
Gauweiler hatte nach der Ankündigung der Europäischen Zentralbank (EZB), unter bestimmten Bedingungen Anleihen von Euro-Krisenländer in unbegrenztem Umfange zu kaufen, beantragt, die Ratifikation des ESM-Vertrages so lange zu untersagen, bis der Rat der EZB seine Entscheidung über den Anleihenankauf revidiert.

Gauweilers Kampf
Der deutsche CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler ist kein Freund grosser Gesten. Anfang Juli reichte er gegen den Rettungsschirm ESM und das Fiskalpakt Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ein. Der Entscheid des Gremiums ist für Mittwoch angesagt.
Wenn das Verfassungsgericht dem unbegrenzten Ankauf von Staatsanleihen zustimme, bevor es sich zur Klage gegen den Rettungsschirm äussere, würden demokratische Prinzipien geritzt, ist Gauweiler der Meinung. Daher sein neuerlicher Eilantrag an die Karlsruher Richter.
Zudem würden so die Lasten der Rettungszahlungen in Europa vor allem von Deutschland getragen. Dem will Gauweiler vorbeugen.
(reuters)







