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Schweiz

Varone: «In meinem Land gibt es keinen derartigen Straftatbestand»

Donnerstag, 6. September 2012, 15:17 Uhr, Aktualisiert 16:15 Uhr

In der Schweiz hätte ihm keine Strafe gedroht: Das gab der Walliser Polizeikommandant Christian Varone in der Türkei vor Gericht zu Protokoll. Ein Ausführen eines derartigen Steines sei jedoch auch in der Schweiz strafbar, sagen Experten.

«Ich bin Polizeibeamter und übe in meinem Land das Amt eines Polizeidirektors aus. In meinem Land gibt es keinen derartigen Straftatbestand. Wenn Sie hingehen in meinem Land das Gleiche machen würden, würde Ihnen nichts passieren, weil kein Straftatbestand vorliegt.»

Verhandlungsprotokoll

«Schweiz aktuell» liess sich das Original-Protokoll aus dem Türkischen übersetzen. Hier gehts zur Übersetzung.

Diese Aussage Varones geht aus dem Verhandlungsprotokoll des Landgerichts von Antalya hervor, welches «Schweiz aktuell» durch den Gerichtsübersetzer Ahmet Ersoy aus Zürich ins Deutsche übersetzen liess.

 

«Ich habe mich nicht vorsätzlich strafbar gemacht.»
Christian Varone

Darin wird Varone ausserdem zitiert, dass er die Steine auf keinen Fall in seiner Reisetasche habe verstecken wollen: «Daraus, dass ich sie offen hingelegt habe, ist auch klar ersichtlich, dass ich mich nicht vorsätzlich strafbar gemacht habe», verteidigte sich der Polizeikommandant.

Martin Guggisberg von der Universität Basel (klassische Archäologie) im Interview mit «Schweiz aktuell». (17.8.2012)

Keine Strafe in einem vergleichbaren Fall in der Schweiz – dies sehen Experten hierzulande anders. So auch Professor Martin Guggisberg von der Universität Basel, Ordinarius für Klassische Archäologie. «Als antikes Kulturgut fällt der Stein unter die Gesetzgebung, welche antike Kulturgüter als wichtig, bedeutend und schützenswert bezeichnet. Das ist in der Türkei nicht anders als in der Schweiz».

«Man darf solche Objekte nicht ausführen. Dabei kommt es nicht darauf an, wie gross oder wie unscheinbar sie sind. Jedes dieser Stücke ist ein Mosaik-Stück eines grösseren Bildes und darf nicht ausgeführt werden», sagte Guggisberg am 17. August 2012 gegenüber «Schweiz aktuell».

Fahrlässiges Handeln wird mit bis zu 20'000 Franken bestraft

Tatsächlich steht im Schweizer Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer, dass jemand, der «vorsätzlich (...) Kulturgüter einführt oder ausführt» mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder Busse bis zu 100'000 Franken bestraft werden kann. Handelt jemand fahrlässig, so muss mit einer Busse von bis zu 20'000 Franken gerechnet werden.

Varone wollte ein Souvenir haben

 Am 31. Juli 2012 erklärte Varone vor dem türkischen Gericht wie folgt, warum er die Steine mitgenommen hatte:

«Als sich die letzten Tage meiner Ferien näherten, wollte ich bei der Rückkehr in mein Land ein Souvenir aus der Türkei mitnehmen. Als ich am Strassenrand Steine sah, die dort ohne jegliche Absicherung herumlagen, beschloss ich, diese mitzunehmen. In der Umgebung gab es keinerlei Warnhinweis darauf, dass es strafbar sei, die tatgegenständlichen Steine oder sonst irgendeinen Stein mitzunehmen.»

 Nach der Anhörung vor dem türkischen Gericht wurde der Walliser Polizeikommandant «von Rechts wegen aus der Haft entlassen». Die Verhandlung wurde auf den 25. September 2012 vertagt.

Laut der Anklageschrift der türkischen Staatsanwaltschaft droht Varone ausserdem eine happige Strafe.

(sf/kunb; schl)