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Schweiz

Datenlieferung an USA: Bundesrat muss über die Bücher

Donnerstag, 6. September 2012, 15:39 Uhr, Aktualisiert 20:54 Uhr

Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK) verlangt Erklärungen zur Übermittlung von Bankmitarbeiterdaten an die US-Behörden. Bis Mitte Oktober soll der Bundesrat einen Bericht vorlegen.

Bild Blick auf das CS-Hauptgebäude in Zürich. (reuters)
Auch die Credit Suisse zählt zu den betroffenen Banken. reuters

In dem Bericht sollen folgende Fragen beantwortet werden: Was hat ihn dazu bewogen, den Banken die Aushändigung von Mitarbeiterdaten zu ermöglichen? Auf welcher Rechtsgrundlage beruhen die Beschlüsse? Und: Wie hat er den rechtlich geschützten Interessen der Bankangestellten Rechnung getragen?

Auf Antrag eines ihrer Mitglieder habe die GPK beschlossen, den Sachverhalt abzuklären, teilte die Kommission mit. Gestützt auf den Bericht des Bundesrates werde sie entscheiden, ob sie weitere Massnahmen ergreife.

Hintergrund

Die betroffenen Banken hatten den Bundesrat ersucht, ihnen mehr Möglichkeiten zur Kooperation mit den US-Behörden zu gewähren, damit sie sich vor Verfahren schützen könnten.

Darum beschloss der Bundesrat zunächst am 18. Januar 2012, dass im Rahmen der Aufsichtsamtshilfe vorläufig nur anonymisierte Mitarbeiterdaten an die USA übermittelt werden dürfen.
 
Am 4. April ermöglichte der Bundesrat den Banken dann die Übermittlung nicht anonymisierter Mitarbeiterdaten. Er sicherte ihnen nämlich zu, dass dies nicht als verbotene Handlung für einen fremden Staat gelten würde.

Der Bundesrat äusserte sich schon verschiedentlich dazu. Er betonte stets, er habe die betroffenen Banken wissen lassen, dass die Abwägung der zivilrechtlichen Verantwortlichkeit Sache jeder Bank bleibe. Damit machte er deutlich, dass die Banken für die Einhaltung der Datenschutz- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen verantwortlich seien.

Verunsicherung beim Bankenpersonal. (Tagesschau, 6.09.12, 19:30 Uhr)

Neues Gesetz in Planung

Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) ergänzte, dass der Bundesrat-Entscheid wichtig für die Banken gewesen sei. Niemand hätte es verstanden, wenn der Bundesrat den Banken nicht erlaubt hätte, ihre Interessen und jene ihrer Mitarbeitenden juristisch zu verteidigen.

Der Bund arbeitet derzeit auch an einem Souveränitätsschutzgesetz. Denn noch sei nicht geregelt, nach welchen Kriterien der Bundesrat jemanden vor strafrechtlicher Verfolgung wegen verbotener Handlungen für einen fremden Staat schützen darf. Die Vorlage zum neuen Gesetz müsse noch im Bundesrat diskutiert werden, Dann werde es in die Vernehmlassung geschickt, sagte Eveline Widmer-Schlumpf kürzlich.

(sda/mery;fasc)