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Worum es im Erbschafts-Steuerabkommen mit Frankreich geht
Im Steuerstreit mit der Schweiz lässt Frankreich die Muskeln spielen. Das Land will nicht länger tatenlos zusehen, wie reiche Franzosen in die Schweiz ziehen, um Steuern zu sparen. Die Länder haben sich nun auf ein Erbschafts-Steuerabkommen geeinigt.
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Das alte Abkommen mit der Schweiz zur Erbschaftssteuer stammt aus dem Jahr 1953 und ist für Frankreich unvorteilhaft. Frankreich bittet demnach jene Erben zur Kasse, die während der letzten 10 Jahre mindestens 6 Jahre in Frankreich gelebt haben – und zum Zeitpunkt des Todes in Frankreich wohnhaft sind.
Revision sieht Systemwechsel vor
Mit keinem anderen Land ausser der Schweiz hat Frankreich ein derartiges Abkommen. Weil Frankreich den Vertrag mit der Schweiz kündigen wollte, pochte die Schweiz auf eine Revision des alten Vertrages. Am 5. Juli kam es zur Paraphierung des erneuerten Vertrages.
Beim revidierten Vertrag geht es um einen Systemwechsel: Die Erbschaft wird nicht nur am Wohnsitz des Erblassers besteuert, sondern auch am Wohnort des Erben. Diesen Systemwechsel zwang Frankreich vor drei Jahren in einem Abkommen auch Deutschland auf.
Beispiel 1: Ein wohlhabender Franzose lebt am Genfersee. Mit seinem Tod werden in der Schweiz – je nach Kanton – maximal 7 Prozent Erbschaftssteuer fällig. Die in Frankreich lebenden Erben konnten sich freuen: Sie erhielten bisher 93 Prozent, der französische Staat ging leer aus. Neu gehen in diesem Fall 38 Prozent an den französischen Fiskus. Den Erben blieben damit nur noch 55 Prozent, genau gleich viel, wie bei einer Erbschaft innerhalb von Frankreich.
Beispiel 2: Auch für einen Schweizer Bürger könnte sterben teuer werden, wenn sein Erbe in Frankreich lebt. Der Ausland-Schweizer erbt in diesem Fall auch nur 55 Prozent. Der französische Fiskus erhielte 45 Prozent, gleich wie bei französischen Erben. 170‘000 Schweizer leben in Frankreich und wären von dieser Regelung betroffen.
In der Schweiz hält sich die Freude über das neue Abkommen in Grenzen. In der Schweiz leben viele vermögende Franzosen – einerseits wegen der Pauschalbesteuerung, andererseits aber auch wegen der Erbschaftssteuer. Die Westschweizer Kantone fürchten nun um ihre Attraktivität bei reichen Franzosen und einen entsprechenden Rückgang der Steuereinnahmen.
Vertragsloser Zustand ist keine Alternive
«Wir haben jetzt ein paraphiertes Abkommen. Es hat seitens der Kantone und der Wirtschaft einige Fragen aufgeworfen», erklärte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf in der «Tagesschau». Der Bundesrat nun werde darüber diskutieren und Bilanz ziehen. Denn eine vertragsloser Zustand sei keine Alternative.
An die Adresse der Westschweizer Kantone sagt Widmer-Schlumpf: «Ich denke nicht, dass die reichen Franzosen auf Grund des neuen Abkommens wegziehen werden.»
Die Bundesrätin betonte gleichzeitig, dass es notwendig sei, die Diskussion sachlich zu führen. Widmer-Schlumpf wies zudem darauf hin, dass die Möglichkeit zur Besteuerung von Ausland-Schweizern gemäss OECD-Abkommen schon seit langem vorhanden sei. «Bis jetzt hat man aber von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch gemacht.»
(sf/muei)



