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Schweiz

Anwalt: «Varone droht happige Strafe»

Mittwoch, 5. September 2012, 19:10 Uhr, Aktualisiert 21:13 Uhr

Sollten sich die Vorwürfe gegen ihn erhärten, muss der Walliser Polizeikommandant Christian Varone mit einer happigen Strafe rechnen. Dies geht aus der Anklageschrift der Oberstaatsanwaltschaft in Antalya hervor.

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Anklageschrift gegen Varone (Schweiz aktuell, 05.09.12)

Christian Varone wird von den türkischen Behörden beschuldigt, «eine Antiquität ins Ausland auszuführen». Gemeint ist dabei ein Marmorstein, der Ende Juli im Koffer des Walliser Polizeikommandanten gefunden worden war, als dieser aus seinen Türkei-Ferien zurückreisen wollte. Für Varone gilt die Unschuldsvermutung.

Neue Anhörung bereits am 31. Juli beschlossen

Varone hatte stets bestritten, Kenntnisse zu einem nächsten offiziellen Termin in der Türkei zu haben - nun hat der Polizeikommandant gegenüber RTS bestätigt, das Datum von seinem Anwalt erhalten zu haben.   

Neue Enthüllungen von RTS

Mehr zu den Recherchen von RTS sowie das erwähnte Protokoll finden Sie hier.

Die Oberstaatsanwaltschaft fordert, Varone im Rahmen des Gesetztes zum Schutz von Kultur- und Naturgüter zu bestrafen.

Yetkin Geçer, ein türkischer Anwalt in der Schweiz, erläutert gegenüber «Schweiz aktuell», dass Christian Varone im Falle eines Schuldspruches zu einer Haftstrafe von mindestens fünf Jahren verurteilt werden könnte.

Yetkin Geçer (sf)
«Es wird für Herrn Varone sicherlich schwierig sein, weiterhin auf unschuldig zu plädieren.»
Yetkin Geçer, Anwalt

«Schweiz aktuell» : Was droht Christian Varone vor dem Gericht in Antalya?

Yetkin Geçer:   «Sollte die Staatanwaltschaft tatsächlich nachweisen könne, dass Herr Varone sich wissentlich und willentlich einen Stein in den Koffer legte und er versuchte, die Türkei mit diesem Stein zu verlassen, drohen im mindestens fünf Jahre Haft. Hinzu kommt eine sehr empfindliche Geldstrafe. Sollte Herr Varone glaubhaft darlegen können, dass er fahrlässig gehandelt hat, dann wird er freigesprochen.»

Was heisst das für Christian Varone im Hinblick auf den Prozess?

«Es wird für Herrn Varone sicherlich schwierig sein, weiterhin auf unschuldig zu plädieren. Das einzige, was ich mir vorstellen könnte, ist, dass Herrn Varone behauptet, einem Verbotsirrtum unterlegen zu sein. Das heisst: Er wusste nicht, dass, was er gerade in der Türkei tut, eine verbotene Handlung darstellt.»

Ist das glaubwürdig?

«Es ist insofern nicht glaubwürdig, als dass das türkische Kulturgütergesetz Warntafeln bei historischen Stätten vorschreibt, in Deutsch und Französisch, die Touristen darauf hinweisen, dass solche Güter nicht ausgeführt werden dürfen und dass eine Zuwiderhandlung eine sehr schwere Strafe nach sich ziehen kann.»

Was wären die Konsequenzen, wenn Christian Varone nicht zum Gerichtstermin erscheint?

«Der Prozess wird trotzdem geführt, die türkische Strafprozessordnung sieht für solche Fälle ein Abwesenheitsverfahren vor. Varone riskiert in Abwesenheit verurteilt zu werden. Bei einer Verurteilung könnte Herr Varone im schlimmsten Fall international zur Verhaftung ausgeschrieben werden.»

Christian Varone sagt, er habe bis heute keinen Einblick in die Anklageschrift erhalten. Ist das glaubwürdig?

«Das mag vielleicht richtig sein. Aber richtig ist auch, dass keine Justizverwaltung auf der Welt dem Angeklagten Unterlagen zukommen lässt, wenn dieser anwaltlich vertreten ist. Ich gehe davon aus, dass mit der Erhebung der Anklage Varones Pflichtverteidigerin Akteneinsicht bekommen hat und ganz genau weiss, was Stand der Dinge ist.»

(sf/muei/buev;coro)