Schweiz
Staatsvertrag zum Flugverkehr unterzeichnet
Der Streit um Fluglärm zwischen der Schweiz und Deutschland ist einen grossen Schritt weiter: Bundesrätin Doris Leuthard und der deutsche Verkehrsminister Peter Ramsauer haben ihre Unterschriften unter den Staatsvertrag zum Flugverkehr gesetzt.
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Deutschland und die Schweiz hatten sich Anfang Juli auf einen Vertrag einigen können. Fünf Verhandlungsrunden waren nach einer Absichtserklärung zwischen den Verkehrsministern Leuthard und Ramsauer von Ende Januar notwendig, bis ein Kompromiss gefunden war.
Der Vertrag sieht vor, dass Anflüge am Abend künftig drei Stunden früher als heute über Schweizer Gebiet stattfinden, nämlich ab 18 Uhr. Dafür gibt es keine zahlenmässige Begrenzung der Anflüge über deutsches Gebiet auf den Flughafen Zürich.
An Werktagen dürfen Flugzeuge zudem bereits ab 6.30 Uhr über Süddeutschland anfliegen. Das ist eine halbe Stunde früher als heute.
Zusätzliche Anflüge müsse noch verteilt werden
Umgesetzt werden kann der Vertrag nach diesen Regeln erst, wenn zwei Pisten am Flughafen Zürich verlängert worden sind. Die Übergangsfrist dauert jedoch längstens bis zum Jahr 2020.
Als Gegenleistung für diese lange Übergangsfrist verzichtet die Schweiz bereits ab Ratifizierung auf Anflüge über Deutschland nach 20 Uhr. Die zusätzlichen über der Schweiz durchgeführten Anflüge müssen noch verteilt werden: Ein erstes Treffen dazu mit den betroffenen Kantonen, dem Flughafen Zürich, der Fluggesellschaft Swiss und der Flugsicherung Skyguide endete am 29. August ergebnislos.
Zur Debatte steht auch der gekröpfte Nordanflug. Mit der Unterzeichnung ist das Abkommen auch noch nicht unter Dach und Fach: Der National- und Ständerat in der Schweiz sowie der Deutsche Bundestag müssen den Staatsvertrag ratifizieren.
Im Kanton Zürich sind wegen der Pistenverlängerung auch Entscheide von Regierungsrat, Parlament und womöglich des Volkes nötig.
Botschaft ans Parlament bis Ende Jahr
Vor rund zehn Jahren hatte das Schweizer Parlament einen ersten Staatsvertrag, der eine Begrenzung der Anflüge enthielt, abgelehnt. Deutschland reagierte mit einer einseitigen Regelung, mit der die Zahl der Flugbewegungen über der Schweiz stark zunahm.
Bundesrätin Leuthard strebt an, dem Parlament bis Ende Jahr eine Botschaft zu präsentieren.
(awp/sda/schubeca; muei)







