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Pakistanischer Imam in «Blasphemie-Fall» festgenommen
Seit Wochen sitzt in Pakistan ein christliches Mädchen in Haft, weil es Seiten des Korans verbrannt haben soll. Nun hat die Polizei einen Imam festgenommen. Er könnte das Mädchen zu Unrecht der Gotteslästerung beschuldigt haben.
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Laut einem Polizeisprecher soll der Imam dem geistig behinderten Mädchen verbrannte Seiten des Korans in die Tasche geschmuggelt und es anschliessend wegen «Blasphemie» angezeigt haben. Das Mädchen sitzt seitdem in Haft.
Unklar blieb zunächst, welche Auswirkungen die Festnahme des Imams auf den Fall des Mädchens hat, dessen Inhaftierung Mitte August heftige Proteste ausgelöst hatte. Nachbarn hatten das Mädchen zur Wache gebracht, nachdem es vor dem Elternhaus in einem armen Vorort von Islamabad Seiten des Korans verbrannt haben soll.
Alter und Geisteszustand unklar
Über das Alter und den geistigen Zustand des Mädchens gibt es unterschiedliche Angaben. Während die Familie das Alter mit 11 Jahren angibt, geht die Polizei davon aus, dass das Mädchen 16 Jahre alt ist. Zudem soll es nach Behördenangaben am Down-Syndrom erkrankt sein. Ärzte hatten das Mädchen vor wenigen Tagen auf unter 14 Jahre geschätzt und gesagt, sein Intelligenzquotient sei nicht altersgemäss.
Ungeachtet dessen lehnte ein Gericht die Freilassung der jungen Christin ab. Auch eine geplante Anhörung wurde verschoben. Die Richter fällten ihre Entscheidung vor Bekanntwerden der Festnahme des Imams. Der Verteidiger des Mädchens warf der Staatsanwaltschaft eine Verzögerungstaktik vor. Er forderte die sofortige Freilassung seiner Mandantin: «Die Ärzte haben bereits gesagt, dass sie minderjährig ist und einen niedrigen Intelligenzquotienten hat.»
Blasphemie-Gesetz wird oft missbraucht
Pakistans umstrittenes Blasphemie-Gesetz ist im Strafgesetzbuch verankert. Es verbietet die Beleidigung jeder Religion, wird aber in der Praxis bei angeblicher Herabsetzung des Islam angewandt. Die schwersten Strafen können bei Schändung des Korans (lebenslange Haft) und des Namens des Propheten Mohammed (Todesstrafe) verhängt werden.
Zwar ist in Pakistan nie ein Todesurteil wegen Blasphemie vollstreckt worden, mehrere Angeklagte wurden aber nach ihrer Freilassung gelyncht. Islamisten laufen Sturm gegen Änderungen des Gesetzes. Religiöse Minderheiten und liberale Muslime fordern einen besseren Schutz vor Missbrauch des Gesetzes. Minderheiten wie etwa Christen werden überproportional oft angeklagt.
Im vergangenen Jahr waren der Minister für Minderheiten – der einzige Christ in der Regierung – und der Gouverneur der Provinz Punjab ermordet worden. Beide hatten das Gesetz kritisiert, das oft missbraucht wird, um persönliche Gegner anzuschwärzen.
(dpa/galc; engf)






